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Buchhaltung
17.09.2025
Aktualisiert: 17.09.2025
10 min Lesezeit

Steuerentlastungsgesetz 2022: Das sollten Unternehmer wissen

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde beschlossen, um Unternehmen und Selbstständige in Deutschland angesichts steigender Energiekosten, hoher Inflation und nachwirkender Corona-Pandemie finanziell zu entlasten. Die wichtigsten Maßnahmen zielen darauf ab, die Steuerlast für Unternehmer gezielt zu reduzieren und Anpassungen bei Lohnabrechnung, Grundfreibetrag und Pauschalen möglichst einfach und schnell wirksam werden zu lassen. Viele Regelungen wirken rückwirkend zum 1. Januar 2022 und beeinflussen die laufende Buchhaltung sowie die Gehaltsabrechnung.

Unternehmen profitieren insbesondere von einer deutlichen Erhöhung des Grundfreibetrags, einer Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und Verbesserungen bei der Entfernungspauschale. Darüber hinaus spielen spezielle Einmalzahlungen wie die Energiepreispauschale und der Kinderbonus eine wichtige Rolle. Entscheidend für Arbeitgeber und Buchhaltungen sind die Vorgaben zur rückwirkenden Korrektur von Lohnsteuerabzügen, da sie direkte Auswirkungen auf die Liquidität und Steueranmeldungen haben.

Überblick und Zielsetzung des Steuerentlastungsgesetzes 2022

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 reagiert auf die veränderte wirtschaftliche Situation in Deutschland. Angesichts rasant gestiegener Energiepreise, Inflation und zusätzlicher Belastungen in Folge der globalen Krisen wurde das Maßnahmenpaket aufgelegt, um steuerliche Entlastungen schnell und unkompliziert bei Bürgern und Unternehmen ankommen zu lassen. Maßgeblich waren dabei sowohl die Entlastung von Erwerbstätigen als auch die Absicht, die Wettbewerbsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit deutscher Firmen zu stärken.

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Für Unternehmer stehen vor allem die steuerlichen Handhabungen im Fokus, die eine schnelle finanzielle Unterstützung ermöglichen und steuerrechtliche Anpassungen vereinfachen. Das Steuerentlastungsgesetz 2022 greift an mehreren steuerlichen Stellschrauben und sieht auch Einmalzahlungen vor, die direkt ausgezahlt werden. Es wurde am 20. Mai 2022 beschlossen und trat nach Verkündung am 27. Mai 2022 in Kraft, aber viele der Regelungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2022. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig damit beschäftigen, um alle Vorteile für sich und ihre Mitarbeitenden nutzen zu können.

Die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen für Unternehmer

Unternehmen müssen gleich mehrere steuerliche Änderungen beachten, die die Steuerbelastung für 2022 spürbar senken. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt die Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer auf 10.347 Euro. Diese Erhöhung erfolgt rückwirkend, was für laufende Gehaltsabrechnungen und bereits erfolgte Lohnsteuerabzüge eine Anpassung notwendig machen kann. Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1.200 Euro, was zusätzliche Entlastung für Beschäftigte und insbesondere für Unternehmer mit eigenem Gehalt bringt.

Darüber hinaus wurde die Entfernungspauschale für Pendler ab dem 21. Kilometer angehoben. Damit wird auf die steigenden Mobilitätskosten reagiert. Besonders relevant ist auch die Einführung der Energiepreispauschale von 300 Euro, die an Erwerbstätige ausgezahlt wird und bei Lohnabrechnung und Einkommensteuer zu berücksichtigen ist. Familien profitieren zusätzlich vom Kinderbonus, der für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld gezahlt wird. Für die praktische Umsetzung müssen Unternehmer und ihre Buchhaltung sorgsam mit rückwirkenden Korrekturen umgehen und darauf achten, alle erforderlichen Nachweise und Dokumentationen bereitzuhalten.

Energiepreispauschale: Voraussetzungen, Auszahlung und steuerliche Behandlung

Mit der Einführung der Energiepreispauschale (EPP) möchte der Gesetzgeber zeitnah und direkt Erwerbstätige finanziell unterstützen. Unternehmer mit laufendem Geschäftsbetrieb sind für die Auszahlung der Energiepreispauschale an ihre fest angestellten Mitarbeiter zuständig, sofern der Arbeitnehmer zum 1. September 2022 ein aktives erstes Dienstverhältnis sowie eine Steuerklasse zwischen 1 und 5 hatte oder unter bestimmten Bedingungen pauschal besteuerten Arbeitslohn bekam. Für Selbstständige und Unternehmer ohne Angestellte läuft die Auszahlung über die Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Die Unternehmen erhalten eine direkte Verrechnung der Pauschale mit der einzubehaltenden Lohnsteuer. Sollte die auszuzahlende Pauschale höher sein als die einzubehaltende Lohnsteuer, übernimmt das Finanzamt den Differenzbetrag. Unternehmer mit monatlicher Lohnsteuer-Anmeldung mussten die Auszahlung bis spätestens 10. September 2022 durchführen. Bei Anmeldung pro Quartal verschob sich die Frist auf den 10. Oktober 2022, bei jährlicher Anmeldung auf den 10. Januar 2023. Die EPP ist grundsätzlich steuerpflichtig, wird aber nicht auf Sozialleistungen angerechnet und mindert bei Selbstständigen die festgesetzte Einkommensteuer-Vorauszahlung. Für Beschäftigte wird die Pauschale mit dem individuellen Steuersatz versteuert und erhöht entsprechend das zu versteuernde Einkommen.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die korrekten Voraussetzungen zu prüfen, die Auszahlung exakt zu dokumentieren und mögliche Rückfragen seitens der Finanzverwaltung oder Mitarbeitenden mithilfe transparenter Buchhaltung zu beantworten. Unberechtigt erhaltene Pauschalen müssen ggf. zurückgezahlt werden. Es kam aufgrund der kurzfristigen Umsetzung vereinzelt zu offenen Fragen bei der Auszahlung; klären Sie hier im Zweifel Ihre individuellen Gegebenheiten frühzeitig mit dem Steuerberater.

Kinderbonus und weitere Einmalzahlungen

Neben der Energiepreispauschale stellt der Kinderbonus eine weitere direkte Entlastungsmaßnahme dar. Für jedes Kind, das im Juli 2022 Anspruch auf Kindergeld hatte oder in einem anderen Monat des Jahres 2022 Kindergeld erhalten hat, wurde ein einmaliger Bonus von 100 Euro gezahlt. Die Auszahlung des Kinderbonus wurde durch die Familienkassen automatisch vorgenommen, ein zusätzlicher Antrag war nicht erforderlich.

Für Unternehmer ist die Abwicklung in der Regel unproblematisch, da die Auszahlung außerhalb der Lohnabrechnung und unabhängig von der eigenen Firma läuft. Allerdings ist zu beachten, dass der Kinderbonus auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Für Unternehmen mit familienorientierten Mitarbeitenden bietet es sich dennoch an, die Belegschaft über die Auszahlung zu informieren und auf mögliche steuerliche Auswirkungen hinzuweisen.

Zusätzlich zum Kinderbonus gab es im Rahmen weiterer Maßnahmen des Entlastungspakets verschiedene Einmalzahlungen für Empfänger bestimmter Sozialleistungen. Unternehmer, deren Mitarbeitende entsprechende Leistungen beziehen, sollten darauf achten, dass steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben eingehalten werden und Mitarbeiter bestmöglich informiert sind. Auch wenn diese Einmalzahlungen in den meisten Fällen nicht über den Betrieb selbst abgewickelt werden, machen Transparenz und hilfreiche Kommunikation im Unternehmen den Unterschied.

Erhöhung des Grundfreibetrags: Auswirkungen für Selbstständige und Unternehmer

Einer der wichtigsten Effekte des Steuerentlastungsgesetzes 2022 ist die Erhöhung des Grundfreibetrags um 363 Euro auf 10.347 Euro, und das rückwirkend zum 1. Januar 2022. Der Grundfreibetrag ist jener Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird - auch für Unternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer und Selbstständige relevant. Durch diese Regelung zahlen viele Unternehmer für das Jahr 2022 weniger Einkommensteuer als ursprünglich geplant.

Für die Lohnabrechnung bedeutet dies, dass bereits im Jahr 2022 abgeführte Steuern unter Umständen zu hoch berechnet wurden. Arbeitgeber sind verpflichtet, wenn wirtschaftlich zumutbar, rückwirkend eine Korrektur durchzuführen. Das Finanzamt erwartet, dass Lohnabrechnungen entsprechend korrigiert und Mehrabführungen im Rahmen einer Gehaltskorrektur oder Lohnsteueranmeldung ausgeglichen werden. Für Einzelunternehmer und Selbstständige ergibt sich die Entlastung vor allem im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Auch hier ist die rückwirkende Berücksichtigung des neuen Freibetrags bei der Steuervorauszahlung zu berücksichtigen.

Es lohnt sich, frühzeitig mit Ihrem Steuerberater zu sprechen, um eventuelle Korrekturen oder Nachberechnungen optimal zu organisieren und rechtzeitig abzugeben. Eine korrekte Umsetzung kann die Liquidität der Firma direkt verbessern und unnötigen zusätzlichen Aufwand bei der Steuererklärung vermeiden.

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Entfernungspauschale: Was gilt für Arbeitgeber?

Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag stieg im Zuge des Gesetzes von 1.000 Euro auf 1.200 Euro - rückwirkend zum 1. Januar 2022. Für viele Unternehmer, die auch selbst ein Gehalt aus ihrer GmbH beziehen, sowie für Angestellte bedeutet das: Weniger Lohnsteuer und damit mehr Netto vom Brutto. Arbeitgeber sollten die Differenz in der Lohnabrechnung automatisiert korrigieren. Die Erhöhung des Pauschbetrags wirkt sich bei Mitarbeitenden ohne weitere Werbungskosten besonders stark aus.

Die Entfernungspauschale wurde ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent je Entfernungskilometer erhöht. Diese Änderung betrifft vor allem Firmen, deren Mitarbeitende lange Arbeitswege zurücklegen. Die Erhöhung kann bereits ab der Steuererklärung 2022 berücksichtigt werden und wirkt sich damit direkt auf die lohnsteuerliche Belastung aus. In der Lohnbuchhaltung sollte geprüft werden, ob Mitarbeiter einen höheren Freibetrag beantragen, sofern die Entfernungspauschale durch das Pendeln über 20 Kilometer hinaus ansteigt.

Unternehmen sollten die Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, um ihre Belegschaft über diese Änderungen zu informieren und aktiv zu unterstützen, damit steuerliche Vorteile bei den Mitarbeitern ankommen. Eine gut geführte Lohnbuchhaltung sorgt dafür, dass sämtliche steuerlichen Änderungen zeitnah und korrekt umgesetzt werden.

Praktische Umsetzung: Lohnabrechnung, Buchhaltung und Korrekturen

Die Umsetzung der steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Praxis erfordert Anpassungen in Lohnabrechnungsprogrammen, der Finanzbuchhaltung und gegebenenfalls auch in Abstimmung mit dem Steuerberater. Besonders hervorzuheben ist, dass bestimmte Regelungen rückwirkend gelten und somit bereits getätigte Abrechnungen und Steueranmeldungen nachträglich korrigiert werden müssen.

Eine einwandfreie Dokumentation der Korrekturen und Anpassungen in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist Pflicht. Arbeitgeber können wählen, ob Korrekturen durch Neuberechnungen zurückliegender Lohnzahlungszeiträume, durch eine Differenzberechnung oder durch eine Erstattung im Rahmen der nächsten Gehaltsabrechnung erfolgen. Entscheidend ist, dass die gewählte Methode klar dokumentiert und nachvollziehbar ist, da das Finanzamt gegebenenfalls Einsicht verlangt.

Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs und Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Rückrechnungen des Lohnsteuerabzugs vorzunehmen, wenn das finanziell zumutbar ist. Die Voraussetzung ist in der Regel gegeben. Nach § 41c EStG ist die Korrektur der Lohnsteuer möglich, wenn sich der Grundfreibetrag oder der Pauschbetrag ändert. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass Mitarbeitende rückwirkend zu viel gezahlte Steuern umgehend erstattet bekommen.

Die Praxis sieht vor, entweder für alle betroffenen Monate neue Lohnabrechnungen zu erstellen oder eine Differenzberechnung zu nutzen. Alternativ kann die Rückerstattung auch mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgen. Unternehmer, die die Lohnabrechnung auslagern, sollten ihren Dienstleister rechtzeitig informieren und die korrekten geänderten Programmablaufpläne nutzen. Die Finanzverwaltung hat dazu passende Anleitungen und Programmablaufpläne veröffentlicht, die unbedingt einzuhalten sind.

Hinweise zu Gehaltskorrekturen und Lohnsteueranmeldungen

Die Korrekturen wirken sich direkt auf die Lohnsteueranmeldung gegenüber dem Finanzamt aus. Unternehmen müssen bei zu viel abgeführter Lohnsteuer entweder Lohnsteueranmeldungen berichtigen oder im Rahmen der nächsten Anmeldung die Differenz gesondert ausweisen und mit der Steueranmeldung verrechnen. Es ist ratsam, alle betroffenen Zeiträume genau zu überprüfen, um keine Korrektur zu vergessen oder doppelt zu bearbeiten.

Die erforderlichen Nachweise sollten sorgfältig archiviert werden, da das Finanzamt im Rahmen von Betriebsprüfungen Einsicht fordern kann. Eine gut strukturierte Dokumentation ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bietet auch Schutz vor Fehlern und Nachforderungen. Die Anpassungen wirken sich auf die Liquidität des Unternehmens aus und können kurzzeitig positive Effekte in Form von Rückerstattungen bringen.

Achten Sie darauf, dass Fehler bei der Korrektur der Lohnsteueranmeldungen vermieden werden, um Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder Probleme mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Buchführern und Steuerberatern, sowie die Nutzung stets aktueller Software, sind hierfür entscheidend.

Relevanz für Unternehmer: Chancen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 bietet für Unternehmen verschiedene Chancen zur Einsparung und Verbesserung der Liquidität. Die rechtzeitige Umsetzung der rückwirkenden Anpassungen sichert, dass keine Gelder verschenkt werden und sorgt für finanzielle Planungssicherheit. Zugleich stellt die Vielzahl kurzfristiger Änderungen Unternehmen vor organisatorische Herausforderungen, denn Buchhaltung und Personalabteilungen müssen häufig innerhalb kurzer Zeit handeln.

Unternehmer sollten prüfen, ob alle steuerlichen Entlastungen - wie maximaler Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Entfernungspauschale und Energiepreispauschale - korrekt berücksichtigt wurden. Es ist wichtig, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, da fehlerhafte Abrechnungen und fehlende Dokumentationen Probleme bei Betriebsprüfungen verursachen können. Gerade kleinere Unternehmen sind gut beraten, hierbei auf fachliche Unterstützung zu setzen.

Eine sorgfältige Vorbereitung und regelmäßige Information der Mitarbeitenden helfen, Unsicherheiten zu vermeiden. Gerade in Kombination mit fachlicher Beratung lassen sich die Chancen optimal nutzen, die das Steuerentlastungsgesetz 2022 Unternehmern ermöglicht.

Fazit: Was Unternehmer jetzt beachten sollten bezüglich Steuerentlastungsgesetz 2022

Unternehmer, Selbstständige und Arbeitgeber in Deutschland profitieren deutlich vom Steuerentlastungsgesetz 2022, sofern sie die steuerlichen Anpassungen gezielt umsetzen. Entscheidend ist, Lohnabrechnung, Buchhaltungsunterlagen und Steueranmeldungen zeitnah an die neuen Vorgaben anzupassen und die Änderungen rückwirkend für 2022 vollständig umzusetzen.

Durch die zahlreichen Maßnahmen wie höhere Grundfreibeträge, den neuen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, angepasste Entfernungspauschale sowie die direkte Entlastung durch die Energiepreispauschale und den Kinderbonus verbessert sich die Liquidität in vielen Unternehmen. Gleichzeitig gilt es jedoch, die Umsetzung sorgfältig zu dokumentieren, Fehler bei der Lohnsteuerkorrektur zu vermeiden und gegebenenfalls rechtzeitig Hilfe durch Steuerberater in Anspruch zu nehmen.

Wer jetzt sorgfältig prüft, alle Maßnahmen korrekt umsetzt und Mitarbeitende informiert, kann dauerhafte Vorteile aus dem Steuerentlastungsgesetz 2022 ziehen. Wichtig ist, nicht zu lange mit der Nachbearbeitung zu warten, um mögliche Vorteile und Erstattungen nicht zu verpassen.

Müssen alle Arbeitgeber die Lohnsteuer rückwirkend korrigieren?
Eine Korrektur ist verpflichtend, sofern sie wirtschaftlich zumutbar ist. In der Praxis ist dies fast immer der Fall. Über die Art und Weise kann der Arbeitgeber selbst entscheiden.
Wie wird die Korrektur der Lohnsteuer praktisch umgesetzt?

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