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Verpflichtende Angaben auf Angeboten

Auch wenn Angebote rechtlich nicht so streng reguliert sind wie Rechnungen, gelten dennoch bestimmte Anforderungen, insbesondere wenn sie zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses oder als Grundlage einer späteren Rechnungsstellung dienen. Ein sorgfältig erstelltes Angebot schafft Vertrauen und vermeidet Missverständnisse.

1. Vollständige Angaben des Anbieters

Das Angebot sollte den vollständigen Namen des anbietenden Unternehmens sowie die vollständige Anschrift enthalten. Bei Einzelunternehmern ist der vollständige Vor- und Nachname anzugeben, ergänzt durch eventuelle Geschäftsbezeichnungen.

2. Angaben zum Angebotsempfänger

Die Nennung des potenziellen Kunden mit vollständigem Namen und Adresse ist besonders bei individuellen Angeboten sinnvoll. Bei allgemein gehaltenen Angeboten ist dies nicht zwingend erforderlich, kann aber die Seriosität unterstreichen.

3. Angebotsdatum

Das Datum der Angebotserstellung sollte klar erkennbar sein. Dies ist wichtig, um etwaige Fristen oder Gültigkeitszeiträume nachvollziehen zu können.

4. Angebotsnummer oder Referenz

Eine eindeutige Angebotsnummer erleichtert die Zuordnung und Nachverfolgung, insbesondere bei Rückfragen oder der späteren Rechnungsstellung. Sie ist besonders im geschäftlichen Verkehr empfehlenswert.

5. Beschreibung der angebotenen Leistung oder Ware

Das Angebot muss eine klare und nachvollziehbare Beschreibung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen enthalten – inklusive Mengen, Varianten, Modelle oder sonstiger Spezifikationen, die zur Leistungsbestimmung nötig sind.

6. Preisangaben

Alle Preise müssen eindeutig aufgeführt sein, idealerweise als Einzelpreise und Gesamtpreis. Es sollte angegeben werden, ob die Preise Netto- oder Bruttopreise sind, sowie der jeweilige Umsatzsteuersatz. Bei umsatzsteuerbefreiten Leistungen ist ein entsprechender Hinweis notwendig.

7. Liefer- oder Leistungszeitraum

Ein konkreter oder zumindest grob abgeschätzter Zeitraum, in dem die Leistung erbracht oder die Ware geliefert wird, schafft Klarheit und kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden.

8. Zahlungsbedingungen

Informationen zur Zahlungsweise, Fristen und möglichen Skonti oder Vorauszahlungen sollten im Angebot enthalten sein, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.

9. Gültigkeitsdauer des Angebots

Ein klar definierter Zeitraum, in dem das Angebot gültig ist, schafft Verbindlichkeit und schützt den Anbieter vor langfristigen Preisbindungen.

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Angebotsvorlage

Wichtige Informationen zu der Word Angebotsvorlage.

Sind Word Angebote rechtsgültig?
Aufgrund der GobD-Konformität und gesetzlicher Bestimmungen sind Word-Angebote nicht rechtsgültig. Gemäß den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind elektronische Angebote dazu verpflichtet, bestimmte Kriterien zu erfüllen, um als rechtsgültig zu gelten.
Was kann passieren, wenn ich mit Word Angebote schreibe?
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