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Word Rechnungsvorlage Screenshot

Rechnungen mit Word schreiben?

Rechnungen mit Word zu schreiben ist nicht nur ein sehr veraltetes Konzept, sondern auch illegal. Erfahren Sie, warum Sie lieber belegFuchs nutzen sollten, um Ihre Rechnungen zu schreiben.

Rechtssicher

Im gegensatz zu Word, ist belegFuchs vollständig GoBD-konform und somit rechtssicher.

Komfort

Rechnungen mit fortlaufender Rechnungsnummer in belegFuchs zu schreiben ist um ein vielfaches einfacher und weniger fehleranfällig.

Buchhaltung

belegFuchs ist nicht nur ein Rechnungsprogramm. Es erstellt auch Ihre Auswertungen und kümmert sich um Mahnungen und Stornierungen.

Verpflichtende Angaben auf Rechnungen

Die Gestaltung von Rechnungen wird im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt – insbesondere in § 14 UStG, der die Ausstellung von Rechnungen definiert. Es ist essenziell, dass alle dort genannten Pflichtangaben vorhanden sind, da sonst der Vorsteuerabzug nicht in Anspruch genommen werden kann.

1. Vollständige Angaben des Rechnungsausstellers

Auf der Rechnung muss der vollständige Name des Unternehmens, das die Leistung erbringt, aufgeführt sein. Ebenso ist die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens anzugeben. Es ist zulässig, den Namen mithilfe von Abkürzungen, Buchstaben, Zahlen oder Symbolen darzustellen, sofern deren Bedeutung eindeutig erkennbar ist.

2. Vollständige Angaben des Rechnungsempfängers

Neben den vollständigen Informationen des Ausstellers müssen auch die Daten des Empfängers der Leistung vollständig auf der Rechnung vermerkt werden. Die gleichen Vorgaben bezüglich der Namensnennung gelten hierbei wie beim Rechnungsaussteller.

3. Steuerliche Identifikationsnummer

Jede Rechnung muss die steuerliche Identifikationsnummer des Ausstellers enthalten. Das Gesetz erlaubt hier zwei Varianten: entweder die vergebene Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Entscheidung, welche Nummer verwendet wird, richtet sich danach, ob der Empfänger im Ausland ansässig ist. Bei Rechnungen, die innerhalb Deutschlands verschickt werden, können beide Nummern angegeben werden.

4. Rechnungsdatum

Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde, muss eindeutig und tagesgenau angegeben werden. Obwohl das UStG keine spezifischen Vorgaben zum Format macht, empfiehlt es sich, gängige Normen wie die DIN 5008 zu berücksichtigen.

5. Fortlaufende Rechnungsnummer

Jede Rechnung muss durch eine fortlaufende Nummer eindeutig identifizierbar sein. Es ist wichtig, dass jede Nummer einmalig vergeben wird, sodass keine zwei Rechnungen die gleiche Nummer tragen.

6. Leistungsübersicht

Die Rechnung muss eine klare Übersicht über die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen bieten. Dabei muss die Art der Leistung sowie die Menge eindeutig dargestellt werden.

7. Liefer- oder Leistungsdatum

Es muss ersichtlich sein, an welchem Tag die Lieferung oder Leistung erbracht wurde. Falls das Lieferdatum mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt, kann auf eine separate Angabe verzichtet werden – dies sollte jedoch mit einem Hinweis wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ kenntlich gemacht werden.

8. Entgelt

Der Nettobetrag (also das Entgelt vor Abzug der Umsatzsteuer) muss detailliert nach den jeweiligen Steuersätzen sowie eventuellen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselt werden. Zudem sind alle vereinbarten Abzüge wie Rabatte, Boni oder Skonti anzugeben. Wenn die Höhe eines Abzugs, beispielsweise bei Skonti, nicht im Voraus feststeht, muss auf die entsprechende Vereinbarung hingewiesen werden.

Wird eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen, so muss dies ausdrücklich erwähnt werden – eine Nennung der genauen Vorschrift des UStG ist dabei nicht erforderlich.

Rechnungen schreiben wie ein Profi.

Rechtssichere Rechnungen schreiben ist schwieriger als man denkt. Mit belegFuchs können Sie professionelle Rechnungen erstellen, die sich an alle in Deutschland geltenden Gesetze, inkl. den GoBD, halten.

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Rechnungsvorlage

Wichtige Informationen zu der Word Rechnungsvorlage.

Sind Word-Rechnungen rechtsgültig?
Nein, Word-Rechnungen sind nicht rechtsgültig, da sie die GoBD-Anforderungen (Unveränderbarkeit, revisionssichere Aufbewahrung) nicht erfüllen. Verwenden Sie spezielle Rechnungssoftware, um rechtliche Konsequenzen wie Nichtanerkennung oder Strafen zu vermeiden.
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