Kostenlose Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer

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Wichtige Bestandteile einer Kleinunternehmerrechnung

Eine Kleinunternehmerrechnung ist eine spezielle Form der Rechnung, die von sogenannten Kleinunternehmern erstellt wird. Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Diese Regelung ist in Deutschland im § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt und hat den Vorteil, dass der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Dementsprechend enthält eine Kleinunternehmerrechnung auch keine Umsatzsteuer. Damit die Rechnung trotzdem alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, müssen bestimmte Bestandteile zwingend enthalten sein.

Zudem sollte eine Rechnung immer klar und übersichtlich gestaltet sein, um Missverständnissen vorzubeugen. Es empfiehlt sich, alle Positionen einzeln aufzuführen und die jeweiligen Preise transparent darzustellen. Auch die Zahlungsbedingungen, wie zum Beispiel das Zahlungsziel und die akzeptierten Zahlungsmethoden, sollten auf der Rechnung vermerkt sein.

Name und Anschrift des Kleinunternehmers

Jede Rechnung muss den vollständigen Namen und die Adresse des Rechnungsausstellers, also des Kleinunternehmers, enthalten. Dies dient zur Identifizierung und zur Kommunikation. Es muss die tatsächliche Geschäftsadresse angegeben werden und keine Postfachadresse.

Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Auch die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers (Kunden) ist erforderlich. Das ist die Person oder das Unternehmen, das die Leistung oder die Waren erhält und bezahlt. Diese Angabe ist wichtig, um die Rechnung eindeutig zuordnen zu können.

Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Obwohl Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen sie auf ihren Rechnungen entweder ihre Steuernummer oder ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) angeben. Diese Nummer dient zur Identifikation beim Finanzamt und ist somit ein wesentlicher Bestandteil jeder Rechnung.

Rechnungsnummer

Eine eindeutige Rechnungsnummer ist erforderlich, um die Rechnung zu identifizieren und sie von anderen Rechnungen zu unterscheiden. Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und einmalig sein, damit das Finanzamt bei einer Prüfung keine Unregelmäßigkeiten feststellen kann.

Rechnungsdatum

Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde, ist ebenfalls zwingend erforderlich. Es hilft nicht nur bei der zeitlichen Zuordnung der Rechnung, sondern auch bei der Fristenberechnung, z. B. für die Zahlungsfrist.

Leistungsdatum oder Lieferdatum

Das Leistungsdatum oder Lieferdatum ist das Datum, an dem die Leistung erbracht oder die Ware geliefert wurde. Wenn dieses Datum vom Rechnungsdatum abweicht, muss es gesondert angegeben werden. Diese Angabe ist für den Kunden wichtig, um die Leistung zeitlich einordnen zu können.

Beschreibung der Leistung oder Lieferung

Eine klare und präzise Beschreibung der erbrachten Leistung oder der gelieferten Ware ist ein weiterer wichtiger Bestandteil. Diese Beschreibung muss so ausführlich sein, dass der Empfänger der Rechnung nachvollziehen kann, wofür die Rechnung gestellt wurde. Je detaillierter die Beschreibung, desto besser.

Entgelt für die Lieferung oder Leistung

Das Entgelt, also der Preis für die erbrachte Leistung oder gelieferte Ware, muss ebenfalls klar angegeben werden. Hier sollte der Nettobetrag stehen, da bei einer Kleinunternehmerrechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung

Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen, muss auf der Rechnung ein entsprechender Hinweis stehen. Ein gebräuchlicher Satz lautet: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Dieser Hinweis ist wichtig, damit der Rechnungsempfänger weiß, dass es sich um eine Kleinunternehmerrechnung handelt und dass er keine Vorsteuer abziehen kann.

Gesamtbetrag

Der Gesamtbetrag der Rechnung muss ebenfalls klar ausgewiesen sein. Dieser entspricht bei einer Kleinunternehmerrechnung dem Nettoentgelt, da keine Umsatzsteuer berechnet wird. Der Gesamtbetrag sollte klar und deutlich, vorzugsweise hervorgehoben, auf der Rechnung vermerkt sein.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen, wie etwa die Zahlungsfrist und die Bankverbindung, müssen ebenfalls aufgeführt werden. Diese Informationen helfen dem Kunden, die Rechnung pünktlich und korrekt zu bezahlen.

Kontoverbindung und Zahlungsinformationen

Es ist üblich, die Bankverbindung oder andere Zahlungsinformationen anzugeben, damit der Kunde weiß, wohin er den Rechnungsbetrag überweisen soll. Diese Angabe sollte korrekt und vollständig sein, um Zahlungsausfälle oder Verzögerungen zu vermeiden.

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Sind Word Rechnungen rechtsgültig?

Aufgrund der GobD-Konformität und gesetzlicher Bestimmungen sind Word-Rechnungen nicht rechtsgültig. Gemäß den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind elektronische Rechnungen dazu verpflichtet, bestimmte Kriterien zu erfüllen, um als rechtsgültig zu gelten. Dazu gehört unter anderem die Unveränderbarkeit der Rechnungsdaten sowie die Gewährleistung einer revisionssicheren Aufbewahrung.

Word-Dokumente bieten keine ausreichenden Sicherheits- und Nachvollziehbarkeitsmechanismen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Daher sind sie nicht für die Erstellung von rechtsgültigen Rechnungen geeignet. Es wird dringend empfohlen, auf spezielle Rechnungssoftware zurückzugreifen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und elektronische Rechnungen gemäß den GoBD erstellt.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise der Nichtanerkennung von Rechnungen durch Finanzbehörden oder rechtlichen Strafen. Es ist daher ratsam, bei der Erstellung von Rechnungen die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten und auf die Verwendung von Word-Dokumenten zu verzichten.

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