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Selbstständigkeit
17.09.2025
Aktualisiert: 17.09.2025
10 min Lesezeit

Sachkundeprüfung: Alles über den Sachkundenachweis

Damit Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe legal und verantwortungsbewusst ausgeführt werden können, verlangt der Gesetzgeber einen Sachkundenachweis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Dieser Nachweis dient als Qualitätsfilter, um sicherzustellen, dass Personen, die beispielsweise als Sicherheitsmitarbeiter, Türsteher oder Kaufhausdetektiv arbeiten möchten, wichtige rechtliche, fachliche und soziale Kompetenzen besitzen. Die sogenannte Sachkundeprüfung wird bundesweit von den Industrie- und Handelskammern (IHK) angeboten und stellt die Mindestvoraussetzung für bestimmte Tätigkeiten in der privaten Sicherheitsbranche dar.

Wer die Sachkundeprüfung besteht, weist offiziell nach, dass er die relevanten Gesetzestexte kennt, den Umgang mit schwierigen Situationen beherrscht und sich sicher im Kontakt mit Menschen in kritischen Situationen bewegen kann. Besonders für Arbeitsbereiche wie Objekt- und Personenschutz, Einlasskontrollen und Kontrollüberwachung in Geschäften ist die Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die im Sicherheitsgewerbe arbeiten, müssen für ihre Mitarbeiter diesen Nachweis verpflichtend fordern, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und das Risiko im Umgang mit Kunden und Eigentum zu reduzieren.

Was ist die Sachkundeprüfung und wofür wird der Sachkundenachweis benötigt?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist ein standardisiertes Testverfahren, das von der IHK organisiert wird und darauf abzielt, Bewerberinnen und Bewerber auf ihre fachliche und gesetzliche Eignung im Bewachungsgewerbe zu prüfen. Sie wird von Personen benötigt, die in sensiblen Bereichen der Sicherheitsbranche arbeiten möchten. Dazu zählen unter anderem der Schutz vor Ladendiebstahl, die Bewachung von Objekten, Einlasskontrollen von Diskotheken, sowie die Arbeit als selbstständige oder angestellte Sicherheitskraft.

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Ein Sachkundenachweis ist somit unverzichtbar für diejenigen, die Bewachungsaufgaben übernehmen wollen, bei denen der Gesetzgeber besondere Vertrauenswürdigkeit und Rechtskenntnis fordert. Ohne diesen Nachweis ist die Ausübung solcher Tätigkeiten schlichtweg nicht erlaubt. Gleichzeitig erhöht der bestandene Test die beruflichen Optionen, weil viele Auftraggeber und Arbeitgeber explizit eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a verlangen, um die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und ein hohes Maß an Professionalität sicherzustellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung

Für die Anmeldung zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein, eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und sich ausweisen können. Eine Vorstrafe im Bereich zum Beispiel von Diebstahl, Körperverletzung oder anderer einschlägiger Delikte kann zum Ausschluss von der Prüfung führen, da hiernach die sogenannte Zuverlässigkeit geprüft wird.

Darüber hinaus ist ein ausreichendes Verständnis der deutschen Sprache erforderlich. Die Prüfung wird überwiegend auf Deutsch durchgeführt und umfasst sowohl schriftliche als auch mündliche Abschnitte. Auch wer über sehr gutes Fachwissen im Sicherheitsbereich verfügt, aber nicht in der Lage ist, Fragen verständlich in deutscher Sprache zu beantworten, hat in der Regel geringe Erfolgsaussichten. Ein Nachweis über eine abgeschlossene Schulbildung ist formell nicht vorgeschrieben, in der Praxis hilft ein solider Bildungsweg jedoch bei der Vorbereitung und beim Bestehen der Prüfung.

Achtung: Minderjährige, Asylbewerber ohne Arbeitserlaubnis oder rechtlich nicht zuverlässige Personen können nicht an der IHK-Sachkundeprüfung teilnehmen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit der zuständigen Kammer, um die individuellen Voraussetzungen abzuklären und unnötige Kosten und Mühen zu vermeiden.

Aufbau und Ablauf der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Der Prüfungsprozess bei der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist klar strukturiert und gliedert sich in verschiedene Abschnitte, um alle erforderlichen Kompetenzen überprüfen zu können. Insgesamt besteht der Test aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; beide müssen bestanden werden, damit der Sachkundenachweis ausgestellt wird. Die Bearbeitung erfolgt vor Ort in einer der lokalen IHKs, wobei meist feste Prüfungstermine angeboten werden.

Der Fokus liegt darauf, nicht nur das theoretische Wissen abzufragen, sondern auch die Fähigkeit, sich in praktischen Situationen professionell zu verhalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Aus diesem Grund sind die Prüfungsaufgaben so aufgebaut, dass sie Alltagssituationen aus dem Bewachungsgewerbe widerspiegeln und zur Anwendung von Gesetzestexten, Normen und Regeln auffordern. Die Ergebnisse werden direkt von qualifizierten Prüfern bewertet.

Schriftliche und mündliche Prüfungsabschnitte im Überblick

Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung dauert in der Regel 120 Minuten. Hier werden Multiple-Choice- und offene Fragen gestellt, die Themen wie Recht, Sicherheitstechnik und Verhalten in Ausnahmesituationen abdecken. Ein wichtiger Tipp: Wörterbücher, technische Hilfsmittel oder sonstige Unterlagen sind nicht zugelassen, und die Kommunikation während der Prüfung ist untersagt.

Nach der schriftlichen Bearbeitung folgt häufig am selben oder an einem späteren Tag der mündliche Abschnitt, der in Form eines 15-minütigen Einzelgesprächs mit einer Prüfungskommission stattfindet. Hier müssen Bewerberinnen und Bewerber unter Beweis stellen, dass sie auch in Stresssituationen ruhig, sachlich und lösungsorientiert agieren können. Es werden Alltagssituationen simuliert, etwa wie das richtige Verhalten bei aggressiven Personen aussieht oder welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Kontrolle zu beachten sind.

Im direkten Gespräch werden Kommunikationsfähigkeit, Problemlösungskompetenz und sicheres Auftreten bewertet. Nicht selten macht dieser Teil den Unterschied zwischen Bestehen und Nichtbestehen aus, da spontanes Antworten und situatives Handeln gefordert werden. Wer im mündlichen Abschnitt überzeugt, beweist, dass er für anspruchsvolle Sicherheitsaufgaben geeignet ist und auch unter Belastung den Überblick behält.

Prüfungsinhalte: Rechtliche und fachliche Schwerpunkte

Inhaltlich orientiert sich die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO an praxisnahen Herausforderungen des Bewachungsgewerbes. Zentrale Themen der Prüfung sind unter anderem die rechtlichen Grundlagen verschiedener Gesetze wie Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Gewerberecht und Datenschutzvorschriften. Auch Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationsstrategien werden ausführlich behandelt.

Ein großer Schwerpunkt liegt auf der Befugnis- und Verhaltensgrenzen im täglichen Einsatz. Es geht darum, Rechte und Pflichten zu kennen, angemessen zu kommunizieren und Notfallhandlungen korrekt auszuführen. Der Prüfungsstoff ist umfassend, sodass eine intensive Vorbereitung meist unabdingbar ist. Typische Fachthemen sind in der Tabelle dargestellt:

ThemengebietBeispiele
Rechtliche GrundlagenBGB, Strafrecht, Gewerberecht, Datenschutz
SicherheitstechnikAlarmanlagen, Zutrittskontrolle, Video
Verhalten im EinsatzDeeskalation, Gesprächsführung, Selbstschutz
Umgang mit MenschenSoziale Kompetenzen, Konfliktlösung
UnfallverhütungsvorschriftenDGUV-Vorschriften, Erste Hilfe
Notwehr und SelbsthilfeRichtige Reaktionsweisen, gesetzliche Grenzen

Mit einem fundierten Wissen in diesen Bereichen steigt die Wahrscheinlichkeit, die Prüfung mit Erfolg abzuschließen und im Berufsalltag die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Anforderungen an Sprachkenntnisse und persönliche Eignung

Eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache sowohl in Wort als auch in Schrift ist die Grundvoraussetzung für das Bestehen der Sachkundeprüfung. Die Aufgaben werden ausschließlich auf Deutsch gestellt, und die Prüfer erwarten, dass Antworten klar, verständlich und fehlerfrei formuliert werden. Mangelnde Sprachkenntnisse sind oft der häufigste Grund für das Nichtbestehen der Prüfung.

Neben den Sprachkenntnissen wird großer Wert auf persönliche Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Belastbarkeit und Sozialkompetenz gelegt. Im Rahmen der sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung werden polizeiliche Führungszeugnisse herangezogen, um auszuschließen, dass Personen mit problematischem Hintergrund Zugang zur Branche erhalten. Wer zudem ruhig und lösungsorientiert agieren kann und in Stresssituationen einen kühlen Kopf bewahrt, hat in der Prüfung wie im späteren Berufsleben klare Vorteile.

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung: Tipps und empfohlene Materialien

Eine strukturierte und gewissenhafte Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg bei der Sachkundeprüfung. Empfehlenswert ist es, die umfangreichen Prüfungsthemen gezielt zu lernen und das Wissen anhand von offiziellen Prüfungsfragen zu trainieren. Viele IHKs bieten begleitende Unterrichtskurse an - diese sind nicht verpflichtend, bieten aber eine optimale Möglichkeit, sich gezielt auf die prüfungsrelevanten Inhalte einzustimmen. Für Arbeitnehmer werden in der Regel 40 Unterrichtsstunden, für angehende Unternehmer bis zu 80 Stunden empfohlen.

Lehrbücher, Online-Lernplattformen und Apps, die den Lehrstoff anschaulich erklären, sind wichtige Helfer bei der Prüfungsvorbereitung. Besonders beliebt sind die offiziellen IHK-Lernmaterialien, die speziell für den § 34a Schein erstellt wurden. Es empfiehlt sich, nicht nur die rechtlichen Grundlagen auswendig zu lernen, sondern sich auch gezielt mit Praxisbeispielen auseinanderzusetzen. Auch das Üben von Rollenspielen für die mündliche Prüfung wirkt sich positiv auf die Leistungen aus.

Bei Unsicherheiten oder Verständnisproblemen zahlt es sich aus, den Austausch mit erfahrenen Sicherheitskräften oder ehemaligen Prüflingen zu suchen. Viele Foren und Lerngruppen im Internet bieten Tipps und Tricks aus der Praxis. Wichtig ist eine ehrliche Selbsteinschätzung: Wer merkt, dass insbesondere in rechtlichen Fragen noch Wissenslücken bestehen, sollte diese gezielt schließen. Ein strukturierter Lernplan und genügend Zeitreserven zur Wiederholung der gelernten Inhalte schützen vor unangenehmen Überraschungen am Prüfungstag.

Gültigkeit und Einsatzbereiche des Sachkundenachweises in der Sicherheitsbranche

Nach Bestehen der Sachkundeprüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis nach § 34a GewO - ein Dokument, das deutschlandweit Gültigkeit besitzt. Der Nachweis ist unbegrenzt gültig und muss nicht regelmäßig erneuert werden. Allerdings kann ein erneuter Nachweis der Zuverlässigkeit verlangt werden, etwa wenn Sie sich längere Zeit nicht im Sicherheitsgewerbe aufgehalten haben oder wenn neue rechtliche Anforderungen entstehen.

Der Erwerb des Sachkundenachweises ist ein bedeutender Karriereschritt, da Sie anschließend für viele verantwortungsvolle Tätigkeiten zugelassen werden. Besonders bei Tätigkeiten, wo Sie unmittelbaren Kundenkontakt haben, Wertgegenstände schützen oder Situationen deeskalieren müssen, ist der Nachweis Pflicht. Arbeitgeber und Auftraggeber verlangen ihn stets als Mindestqualifikation.

Aufgaben und Tätigkeitsfelder mit Sachkundeprüfung

Typische Einsatzbereiche für Absolventen mit bestandener Sachkundeprüfung sind unter anderem der Objektschutz, die Einlasskontrolle bei Veranstaltungen, der Einsatz als Kaufhausdetektiv, Streifen- und Kontrollgänge sowie der Personenschutz im privaten Umfeld. Auch bei City-Streifen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen wie Konzerten und Messen wird der Sachkundenachweis verlangt.

Wer mit dem Sachkundenachweis arbeitet, übernimmt regelmäßig Aufgaben mit direktem Kundenkontakt und trägt Verantwortung für die Sicherheit von Personen und Eigentum. Dies setzt nicht nur Wissen, sondern auch Einfühlungsvermögen und hohe fachliche Kompetenzen voraus. Die Anforderungen und die Verantwortung bei diesen Aufgaben sind hoch - daher gilt der Nachweis als objektives Gütesiegel innerhalb der Sicherheitsbranche.

Der Weg in den Beruf: Einstiegsmöglichkeiten nach Bestehen der Sachkundeprüfung

Nach erfolgreichem Abschluss der Sachkundeprüfung eröffnen sich zahlreiche Wege in die Berufswelt. Viele Sicherheitsunternehmen suchen ständig nach qualifiziertem Personal mit Sachkundenachweis, insbesondere für verantwortungsvolle Posten. Es besteht die Möglichkeit, als Angestellter in einer Wach- und Sicherheitsfirma anzufangen, aber auch die Chance, ein eigenes Bewachungsunternehmen zu gründen.

Berufseinsteiger profitieren vom wachsenden Bedarf an Sicherheitspersonal in Deutschland, denn die Anforderungen im öffentlichen und privaten Bereich nehmen stetig zu. Mit dem Sachkundenachweis können Sie sich gezielt auf Positionen bewerben, in denen Sie sich weiterentwickeln und zusätzliche Zertifikate oder Spezialisierungen erwerben können - zum Beispiel als Diensthundeführer oder Sicherheitsmanager.

Wer langfristig im Beruf bleiben möchte, sollte sich regelmäßig weiterbilden und auf neue gesetzliche Anforderungen achten. Denn auch in der Sicherheitsbranche entwickeln sich die Aufgabenfelder und Anforderungen laufend weiter. Wer Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen mitbringt, findet in diesem Berufsfeld vielseitige und sichere Perspektiven.

Weitere Informationen und Prüfungsdetails finden Sie bei der zuständigen IHK Ihres Bundeslandes.

Wer ist verpflichtet, die Sachkundeprüfung nach § 34a abzulegen?
Personen, die in bestimmten sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes arbeiten wollen, beispielsweise als Türsteher, im Objektschutz oder als Kaufhausdetektiv, benötigen den Sachkundenachweis nach § 34a GewO.
Kann man ohne Sachkundeprüfung in der Sicherheitsbranche arbeiten?

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