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16.02.2024 - Zul. bearbeitet: 16.02.2024
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Grunderwerbsteuer - Höhe & Berechnung mit Beispielen

Die Grunderwerbsteuer ist eine der wesentlichen Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie in Deutschland anfallen. Sie wird auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien erhoben und ist ein elementarer Bestandteil der staatlichen Steuereinnahmen. In diesem Beitrag erörtern wir die Höhe der Grunderwerbsteuer und die Berechnung anhand von anschaulichen Beispielen, damit Sie einen umfassenden Überblick erhalten.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer, die anfällt, sobald ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland, und somit unterscheidet sich die Höhe der Steuer quer durch Deutschland.

Wesentliche Fakten zur Grunderwerbsteuer

  • Die Grunderwerbsteuer wird vom jeweiligen Bundesland erhoben.
  • Der Steuersatz bewegt sich zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Die Steuerpflicht entsteht mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist prinzipiell unkompliziert. Sie basiert auf dem Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks. Entscheidend ist dabei der im Kaufvertrag festgehaltene Betrag. Zusätzlich können unter bestimmten Umständen weitere Leistungen in die Bemessungsgrundlage mit einfließen.

Berechnungsgrundlage: Kaufpreis und weitere Leistungen

  • Der Kaufpreis bildet die grundlegende Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
  • Zu den weiteren Leistungen gehören unter anderem Ablöse von Miet- und Pachtverhältnissen.

Beispielhafte Berechnung der Grunderwerbsteuer

Stellen Sie sich vor, Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 Euro in einem Bundesland, in dem der Steuersatz 5 % beträgt. Die zu entrichtende Grunderwerbsteuer beläuft sich in diesem Fall auf:

300.000 Euro x 5 % = 15.000 Euro

Unterschiedliche Steuersätze in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer wird nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern jeder der 16 Bundesländer bestimmt den Steuersatz individuell. Dies führt zu erheblichen Unterschieden in der Höhe der Steuer.

Aktuelle Steuersätze (nach Bundesland)

Hier eine Liste der Grunderwerbsteuersätze sortiert nach Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: 5%
  • Bayern: 3,5%
  • Berlin: 6%
  • Brandenburg: 6,5%
  • Bremen: 5%
  • Hamburg: 4,5%
  • Hessen: 6%
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5%
  • Niedersachsen: 5%
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5%
  • Rheinland-Pfalz: 5%
  • Saarland: 6,5%
  • Sachsen: 3,5%
  • Sachsen-Anhalt: 5%
  • Schleswig-Holstein: 6,5%
  • Thüringen: 6,5%

Auswirkungen auf den Immobilienkauf: Ein Vergleich

Die unterschiedlichen Steuersätze können beim Immobilienkauf eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die Wahl des Standorts hat somit auch eine steuerliche Komponente, die es zu beachten gilt.

Befreiungen und Vergünstigungen

In einigen Fällen kann eine Befreiung oder Ermäßigung der Grunderwerbsteuer in Betracht kommen.

Mögliche Gründe für Steuerbefreiungen

  • Übergang von Todes wegen oder Erbschaft
  • Grundstücksübertragungen zwischen engen Verwandten
  • Erwerb von zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken durch natürliche Personen unter bestimmten Bedingungen

Beispiele aus der Praxis: Berechnung der Grunderwerbsteuer

Beispiel 1: Der klassische Grundstückskauf

Herr Müller kauft ein Grundstück in Nordrhein-Westfalen für einen Preis von 200.000 Euro. Der Grunderwerbsteuersatz beträgt in NRW aktuell 6,5 %. Die Steuer beläuft sich somit auf:

200.000 Euro x 6,5 % = 13.000 Euro

Beispiel 2: Ein Erwerb durch Verwandte

Frau Schmidt überträgt ihrer Tochter ein Grundstück im Wert von 150.000 Euro. In vielen Bundesländern würde eine solche Übertragung unter die Steuerbefreiung fallen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel 3: Kauf einer Eigentumswohnung

Angenommen, ein Paar kauft eine Eigentumswohnung für 250.000 Euro in Berlin, wo der Steuersatz bei 6 % liegt. Die Grunderwerbsteuer würde sich wie folgt berechnen:

250.000 Euro x 6 % = 15.000 Euro

Wichtige Hinweise zur Zahlung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Sie ist eine Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Fälligkeit und Grundbucheintrag

  • Ohne die Bezahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt kein Grundbucheintrag.
  • Die Fälligkeit kann je nach Bundesland variieren.

Praktische Tipps zur Grunderwerbsteuer

  • Berücksichtigen Sie die Grunderwerbsteuer frühzeitig in Ihrer Finanzplanung.
  • Prüfen Sie mögliche Befreiungen und Vergünstigungen sehr genau.
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Fazit

Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Kostenfaktor beim Kauf einer Immobilie und variiert je nach Bundesland. Eine genaue Kenntnis des jeweiligen Steuersatzes und der Bemessungsgrundlage ist entscheidend für die richtige Berechnung. Mit den präsentierten Beispielen und Hinweisen sind Sie gut darauf vorbereitet, die Grunderwerbsteuer in Ihre Kaufentscheidungen einzubeziehen. Planen Sie sorgfältig und erkundigen Sie sich über alle Eventualitäten, um keine überraschenden Kosten zu erleben.

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