Gewerbe

Das Gewerbe bildet das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und eröffnet Unternehmern zahlreiche Möglichkeiten, ihre Geschäftsideen erfolgreich umzusetzen. Ob Sie planen, ein kleines Einzelunternehmen zu gründen oder eine große Kapitalgesellschaft aufzubauen – ein grundlegendes Verständnis des Gewerbes ist essenziell. In diesem umfassenden Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Gewerbe: von der Definition und den rechtlichen Grundlagen über die Schritte zur Gewerbeanmeldung bis hin zu den Rechten und Pflichten von Gewerbetreibenden. Wir beleuchten die verschiedenen Gewerbeformen in Deutschland, geben Tipps für angehende Gewerbetreibende und beantworten häufig gestellte Fragen. Dieser Leitfaden soll Ihnen als wertvolle Ressource dienen, um Ihr Gewerbe erfolgreich zu starten und zu führen.

Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist eine selbstständige, planmäßige und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinne zu erzielen und am wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und eigenes Risiko erfolgt. Charakteristisch für ein Gewerbe ist zudem, dass es keine freiberufliche, land- oder forstwirtschaftliche oder anderweitig spezielle Tätigkeit darstellt.

Das deutsche Gewerberecht definiert das Gewerbe nicht explizit, sondern umschreibt es durch seine Merkmale. Ein wesentliches Merkmal ist die Gewinnerzielungsabsicht. Wer beispielsweise hobbymäßig handwerkliche Produkte herstellt und gelegentlich veräußert, ohne dabei eine Gewinnabsicht zu verfolgen, übt in der Regel kein Gewerbe aus. Sobald jedoch regelmäßig Produkte oder Dienstleistungen mit der Absicht angeboten werden, Gewinne zu erzielen, liegt ein Gewerbe vor.

Ein weiteres Kennzeichen ist die Selbstständigkeit. Der Gewerbetreibende handelt eigenverantwortlich und ist nicht weisungsgebunden, wie es bei einem Angestelltenverhältnis der Fall wäre. Die Tätigkeit muss zudem dauerhaft und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Kurzfristige oder einmalige Tätigkeiten werden daher nicht als Gewerbe eingestuft.

Das Gewerbe unterscheidet sich von freiberuflichen Tätigkeiten, die in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufgeführt sind. Freie Berufe umfassen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler und Wissenschaftler. Während Gewerbetreibende der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen und gewerbesteuerpflichtig sind, gelten für Freiberufler spezielle Regelungen, und sie sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit.

Die Gewerbeordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Ausübung eines Gewerbes in Deutschland. Sie regelt unter anderem die Anmeldung, Ausübung und Beendigung von Gewerben sowie die Pflichten von Gewerbetreibenden. Die GewO sieht vor, dass ein Gewerbe spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden muss.

Zusammenfassend ist ein Gewerbe eine selbstständige, auf Dauer angelegte und gewinnorientierte Tätigkeit, die am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und nicht als freier Beruf oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit einzustufen ist. Die korrekte Einstufung Ihrer Tätigkeit als Gewerbe ist wichtig, um allen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und gegebenenfalls notwendige Genehmigungen einzuholen.

Unterschiede zwischen Gewerbe und Freiberufler

Die Unterscheidung zwischen Gewerbe und Freiberufler ist von großer Bedeutung, da sie erhebliche Auswirkungen auf steuerliche Pflichten, Buchführung und behördliche Anforderungen hat. Obwohl beide Gruppen selbstständig tätig sind, gelten für sie unterschiedliche Gesetze und Vorschriften.

Art der Tätigkeit: Freiberufler üben eine sogenannte Katalogtätigkeit gemäß § 18 EStG aus. Dazu zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Typische Freiberufler sind Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Journalisten und Künstler. Gewerbetreibende hingegen bieten Dienstleistungen oder Produkte an, die nicht in diesem Katalog aufgeführt sind.

Gewerbesteuerpflicht: Ein zentraler Unterschied liegt in der Gewerbesteuerpflicht. Gewerbetreibende sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig und müssen diese Steuer an die Gemeinde zahlen, in der das Gewerbe ansässig ist. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, was einen finanziellen Vorteil darstellt.

Anmeldung und Genehmigungen: Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und erhalten einen Gewerbeschein. Freiberufler hingegen melden ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt an und benötigen keinen Gewerbeschein. Für bestimmte Gewerbearten sind zudem spezifische Genehmigungen oder Zulassungen erforderlich, während Freiberufler oft berufsrechtlichen Regelungen unterliegen.

Mitgliedschaft in Kammern: Gewerbetreibende sind je nach Branche verpflichtet, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) zu sein. Freiberufler sind hingegen in berufsständischen Kammern organisiert, wie der Ärztekammer oder der Rechtsanwaltskammer.

Buchführungspflichten: Gewerbetreibende unterliegen strengen Buchführungspflichten und müssen abhängig von Umsatz und Gewinn eine doppelte Buchführung betreiben. Freiberufler können in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, was den buchhalterischen Aufwand reduziert.

Sozialversicherung: Beide Gruppen müssen eigenverantwortlich für ihre Sozialversicherung sorgen. Freiberufler in bestimmten Berufen sind jedoch verpflichtet, Mitglied in einem Versorgungswerk zu sein. Gewerbetreibende haben diese Möglichkeit meist nicht und müssen privat vorsorgen.

Es ist wichtig, die Unterscheidung genau zu prüfen, da eine fehlerhafte Einstufung zu steuerlichen Nachforderungen oder rechtlichen Konsequenzen führen kann. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, fachlichen Rat bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt einzuholen.

Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung

Bevor Sie ein Gewerbe anmelden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese stellen sicher, dass Sie berechtigt sind, ein Gewerbe auszuüben, und dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Geschäftsfähigkeit: Sie müssen voll geschäftsfähig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in Ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Eltern und eine Genehmigung des Familiengerichts.

Staatsangehörigkeit und Aufenthaltserlaubnis: Als EU-Bürger können Sie ohne Einschränkungen ein Gewerbe in Deutschland anmelden. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, die die selbstständige Tätigkeit erlaubt.

Gewerbeerlaubnis: Für bestimmte Gewerbearten ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Bewachungsgewerbe, Gaststätten oder Makler. Sie müssen die erforderlichen Qualifikationen und ggf. einen Nachweis über Ihre persönliche Zuverlässigkeit erbringen.

Eintragung in Register: Einige Gewerbearten, insbesondere Handelsgewerbe, müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Bei Handwerksbetrieben kann eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig sein.

Keine Ausschlussgründe: Sie dürfen keine Ausschlussgründe aufweisen, die Sie von der Ausübung eines Gewerbes abhalten. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Vorstrafen oder laufende Insolvenzverfahren.

Finanzielle Zuverlässigkeit: Bei einigen Gewerben wird Ihre finanzielle Zuverlässigkeit geprüft. So müssen Sie beispielsweise bei der Beantragung einer Gaststättenerlaubnis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen.

Versicherungen: Je nach Gewerbe kann der Abschluss bestimmter Versicherungen vorgeschrieben sein. So ist bei Handwerksbetrieben oft eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.

Standortvoraussetzungen: Die Betriebsstätte muss den baurechtlichen und gegebenenfalls hygienischen Anforderungen entsprechen. Insbesondere bei Gastronomiebetrieben sind hier strenge Auflagen zu beachten.

Fachliche Eignung: Für manche Tätigkeiten ist der Nachweis der fachlichen Eignung erforderlich, etwa durch einen Meistertitel im Handwerk oder entsprechende Ausbildungsnachweise.

Die Erfüllung aller Voraussetzungen ist essenziell, um rechtliche Probleme zu vermeiden und erfolgreich ein Gewerbe zu betreiben. Eine sorgfältige Vorbereitung und das Einholen von Informationen bei den zuständigen Behörden sind daher unerlässlich.

Schritte zur Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist ein formaler Prozess, der einige Schritte umfasst. Eine gründliche Vorbereitung erleichtert diesen Vorgang und stellt sicher, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Wo meldet man ein Gewerbe an?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt, in der das Gewerbe seinen Sitz hat. In größeren Städten gibt es oft zentrale Ämter oder sogar Online-Portale, über die die Anmeldung vorgenommen werden kann. In kleineren Gemeinden ist das Gewerbeamt meist Teil des Ordnungsamts oder Bürgerbüros.

Es ist ratsam, vorab die Öffnungszeiten und erforderlichen Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde zu prüfen. Manchmal ist es möglich, einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Einige Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen, was den Prozess erheblich vereinfacht.

Benötigte Unterlagen

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zum Nachweis Ihrer Identität.
  • Gewerbeanmeldeformular: Dieses erhalten Sie beim Gewerbeamt oder können es oft online herunterladen und vorab ausfüllen.
  • Erlaubnisse oder Genehmigungen: Falls Ihr Gewerbe einer besonderen Erlaubnis bedarf, müssen Sie diese vorlegen (z. B. Gaststättenkonzession, Handwerkskarte).
  • Handelsregisterauszug: Wenn es sich um eine juristische Person handelt (z. B. GmbH), benötigen Sie einen aktuellen Auszug.
  • Meisterbrief: Bei zulassungspflichtigen Handwerken.
  • Aufenthaltserlaubnis: Für Nicht-EU-Bürger, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten.

Nach Vorlage aller Unterlagen und Zahlung der Gebühr erhalten Sie eine Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein). Dieser dient als Nachweis Ihrer angemeldeten Tätigkeit.

Rechte und Pflichten von Gewerbetreibenden

Als Gewerbetreibender haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch zahlreiche Pflichten, die Sie unbedingt beachten müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Steuerliche Pflichten

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei Ihnen und fordert Sie auf, den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auszufüllen. Hier machen Sie Angaben zu Ihrer geplanten Tätigkeit, erwarteten Umsätzen und Gewinnen.

Sie sind verpflichtet, Einkommensteuer und, je nach Umsatz, Gewerbesteuer zu zahlen. Zudem müssen Sie Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese können Sie nutzen, wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

Buchführung und Dokumentation

Je nach Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens müssen Sie bestimmte Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erfüllen. Während Einzelkaufleute und kleine Gewerbetreibende oft eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen können, sind Kapitalgesellschaften zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Sie müssen alle geschäftlichen Vorgänge lückenlos dokumentieren und die Belege zehn Jahre aufbewahren. Eine ordnungsgemäße Buchführung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern hilft auch, den Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens zu behalten.

Gewerbeformen in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene Gewerbeformen, die sich in ihrer Rechtsform, Haftung und organisatorischen Struktur unterscheiden. Die Wahl der richtigen Form ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Form des Gewerbes. Als Einzelunternehmer sind Sie alleiniger Inhaber und treffen alle Entscheidungen selbstständig. Die Gründung ist unkompliziert und erfordert keine Mindesteinlage.

Vorteile:

  • Einfache Gründung und geringe Formalitäten.
  • Volle Kontrolle über das Unternehmen.
  • Gewinne stehen Ihnen allein zu.

Nachteile:

  • Unbeschränkte Haftung mit Ihrem Privatvermögen.
  • Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten.

Personengesellschaften

Personengesellschaften werden von mindestens zwei Personen gegründet und umfassen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG).

GbR: Geeignet für kleinere Unternehmen und Projekte. Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt.

OHG: Für Handelsgewerbe mit größerem Umfang. Auch hier haften die Gesellschafter unbeschränkt.

KG: Besteht aus einem oder mehreren Komplementären (Vollhafter) und Kommanditisten (Teilhafter). Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.

Vorteile:

  • Zusammenlegung von Ressourcen und Kompetenzen.
  • Flexibilität in der Gestaltung der Gesellschaft.

Nachteile:

  • Unbeschränkte Haftung (außer bei Kommanditisten).
  • Komplexere Gründungsformalitäten im Vergleich zum Einzelunternehmen.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Personen. Die bekanntesten Formen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

GmbH: Benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (bar oder Sacheinlagen). Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

UG (haftungsbeschränkt): Auch bekannt als Mini-GmbH, kann bereits ab einem Euro Stammkapital gegründet werden. Sie muss jedoch Rücklagen bilden, bis das Stammkapital der GmbH erreicht ist.

AG: Eignet sich für sehr große Unternehmen und erfordert ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro.

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung.
  • Leichtere Kapitalbeschaffung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter.

Nachteile:

  • Höhere Gründungskosten und -formalitäten.
  • Strengere Buchführungs- und Publizitätspflichten.

Die Wahl der richtigen Gewerbeform sollte gut überlegt sein und hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen, der Art des Geschäfts und den zukünftigen Zielen ab. Es empfiehlt sich, hierzu fachliche Beratung einzuholen.

Gewerbesteuer: Das sollten Sie wissen

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Städten und Gemeinden erhoben wird und eine wichtige Einnahmequelle für sie darstellt. Als Gewerbetreibender sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Gewerbeertrags: Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb laut Steuerbilanz. Dieser wird um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.
  2. Abzug des Freibetrags: Einzelunternehmer und Personengesellschaften können einen Freibetrag von 24.500 Euro geltend machen. Kapitalgesellschaften steht dieser Freibetrag nicht zu.
  3. Anwendung der Steuermesszahl: Auf den nach Abzug des Freibetrags verbleibenden Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet, um den Steuermessbetrag zu ermitteln.
  4. Hebesatz der Gemeinde: Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und liegt meist zwischen 200 % und 500 %.

Beispiel: Bei einem Gewerbeertrag von 50.000 Euro und einem Hebesatz von 400 % würde die Gewerbesteuer wie folgt berechnet:

  • Gewerbeertrag nach Freibetrag: 50.000 Euro - 24.500 Euro = 25.500 Euro
  • Steuermessbetrag: 25.500 Euro x 3,5 % = 892,50 Euro
  • Gewerbesteuer: 892,50 Euro x 400 % = 3.570 Euro

Freibeträge und Hebesätze

Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder AG, können diesen Freibetrag nicht nutzen und müssen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer zahlen.

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und kann daher variieren. Es lohnt sich, den Hebesatz verschiedener Gemeinden zu vergleichen, insbesondere wenn Sie bei der Standortwahl flexibel sind. In strukturschwachen Gebieten sind die Hebesätze oft niedriger, um Unternehmen anzusiedeln.

Die Gewerbesteuer mindert die Einkommensteuer, da sie als Betriebsausgabe abgezogen werden kann. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es zudem eine Steuerermäßigung nach § 35 EStG, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.

Beendigung eines Gewerbes

Die Beendigung eines Gewerbes ist ebenso formell wie die Aufnahme und muss ordnungsgemäß durchgeführt werden, um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden.

Abmeldung des Gewerbes

Die Abmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Hierzu füllen Sie das Abmeldeformular aus und geben den Grund der Beendigung an. Gründe können Geschäftsaufgabe, Betriebsverlegung oder Umwandlung in eine andere Rechtsform sein.

Nach der Abmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch andere Behörden, wie das Finanzamt, die IHK/HWK und gegebenenfalls die Berufsgenossenschaft. Dennoch sollten Sie das Finanzamt direkt informieren, um offene steuerliche Angelegenheiten zu klären.

Liquidation und Insolvenz

Bei Kapitalgesellschaften ist die Beendigung komplexer. Es erfolgt eine Liquidation, bei der das Unternehmensvermögen verwertet und Verbindlichkeiten beglichen werden. Danach wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht.

Wenn das Gewerbe zahlungsunfähig ist oder überschuldet, muss in vielen Fällen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die rechtzeitige Stellung des Antrags ist gesetzlich vorgeschrieben, um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden.

Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Tipps für angehende Gewerbetreibende

  • Geschäftsplan erstellen: Ein detaillierter Businessplan hilft Ihnen, Ihre Geschäftsidee zu konkretisieren und Finanzierungen zu sichern.
  • Beratung nutzen: Nutzen Sie Existenzgründerberatungen, z. B. bei der IHK, der HWK oder speziellen Gründerzentren.
  • Netzwerken: Knüpfen Sie Kontakte in Ihrer Branche, um Erfahrungen auszutauschen und Kooperationen zu ermöglichen.
  • Fortbildungen besuchen: Bleiben Sie fachlich und rechtlich auf dem neuesten Stand, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen.
  • Finanzielle Planung: Kalkulieren Sie Ihre Kosten realistisch und sorgen Sie für ausreichende Liquidität, insbesondere in der Startphase.
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Häufig gestellte Fragen zum Gewerbe

1. Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Sobald Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnehmen, die nicht freiberuflich ist, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

2. Kann ich nebenberuflich ein Gewerbe betreiben?

Ja, Sie können neben Ihrem Hauptberuf ein Gewerbe als Nebenerwerb anmelden. Beachten Sie jedoch eventuelle Arbeitgeberbeschränkungen und steuerliche Auswirkungen.

3. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Neben der Anmeldegebühr beim Gewerbeamt fallen je nach Gewerbe weitere Kosten für Genehmigungen, Kammerbeiträge, Versicherungen und Steuern an.

4. Was passiert, wenn ich mein Gewerbe nicht anmelde?

Die Nichtanmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu Bußgeldern führen. Zudem können steuerliche Nachforderungen entstehen.

5. Muss ich Mitglied in der IHK oder HWK werden?

Ja, Gewerbetreibende sind in der Regel Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer und zahlen entsprechende Beiträge.

Dieser Leitfaden soll Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Gewerbe in Deutschland geben. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es immer ratsam, professionellen Rat einzuholen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem unternehmerischen Vorhaben!