Stammkapital

02.03.2025
Aktualisiert: 13.08.2025
7 min Lesezeit

Stammkapital stellt das Startkapital dar, das bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG) von den Gesellschaftern eingebracht werden muss. Es dient als notwendige finanzielle Grundlage, um das Unternehmen ins Leben zu rufen und im Handelsregister eintragen zu lassen. Dieses Kapital soll die Bonität und Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherstellen, wobei es sowohl in Barform als auch als Sacheinlage eingebracht werden kann. Ohne die Einzahlung des Stammkapitals ist eine Eintragung ins Handelsregister, die alleinig die volle Rechtsfähigkeit garantiert, nicht möglich.

Das Stammkapital darf nicht willkürlich verwendet werden, sondern muss in der Bilanz unter gezeichnetem Kapital ausgewiesen sein. Mit diesem Eigenkapital wird unter anderem die Haftung der Gesellschaft gegenüber ihren Gläubigern gesichert, denn die Gesellschafter selbst haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Das Kapital dient auch dazu, mögliche Geschäftsausgaben unmittelbar nach der Gründung zu decken, bevor erste Einnahmen generiert werden.

Was ist Stammkapital?

Stammkapital ist der finanzielle Grundstock, der bei der Gründung einer GmbH oder UG bereitgestellt wird. Es entspricht oft der Summe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter. Diese Einlage definiert die Beteiligung der Gesellschafter am Unternehmen und die relative Verteilung der Stimmrechte. Das Stammkapital wird gesetzlich reguliert, um sicherzustellen, dass das Unternehmen über ausreichende Mittel verfügt, um zu operieren und seine Verpflichtungen zu erfüllen.

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Ein wichtiger Punkt ist, dass das Stammkapital nicht "aufgebraucht" werden darf, um private Ausgaben der Gesellschafter zu tätigen. Es soll in Gesellschaftszwecke investiert werden, um zu wachsen und sich weiterzuentwickeln. Trotzdem ist es möglich, dass das Kapital durch operative Tätigkeiten aufgebraucht wird. In solchen Fällen sind rechtliche Schritte notwendig, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft weiterhin solvent bleibt.

Stammkapital bei einer GmbH

Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH eingezahlt werden muss, stellt einen Mindestbetrag dar, den die Gesellschafter bereitstellen. Dieser Betrag sichert die Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der GmbH und bietet Schutz gegenüber Gläubigern. Eine GmbH kann nur dann geschäftsfähig werden, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist und dies erfordert das Aufbringen besagten Stammkapitals.

Die Bestimmungen rund um das Stammkapital für GmbHs sind im GmbH-Gesetz geregelt. Diese gesetzlichen Vorgaben gewährleisten, dass das Unternehmen über ein Mindestmaß an Finanzstabilität verfügt. Ohne den Eintrag ins Handelsregister könnte die GmbH weder rechtlich agieren noch auf formeller Basis Geschäfte tätigen.

Mindesthöhe des Stammkapitals in der GmbH

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben. Dabei muss nicht der gesamte Betrag zu Beginn eingezahlt werden. Es reicht aus, wenn bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden. Diese Einzahlungen können von den Gesellschaftern in Form von Bareinlagen oder gegebenenfalls auch Sacheinlagen eingebracht werden, wobei letztere genau bewertet werden müssen, um den entsprechenden Wert nachzuweisen.

Ein entscheidender Punkt bei der Gründung ist, dass alle Gesellschafter seinerzeit mindestens ein Viertel ihrer Stammeinlagen einzahlen müssen. Diese Regelung sorgt für finanzielle Absicherung und dafür, dass die Gesellschafter tatsächlich beteiligt sind. Die desto entstehende Gesellschaft muss dann das Kapital verwenden, um ihre Betriebsausgaben zu decken und langfristig wirtschaftlich tragfähig zu sein.

Einzahlung und Bereitstellung des Stammkapitals

Die Einzahlung des Stammkapitals ist ein wichtiger Schritt im Gründungsprozess der GmbH. Zunächst müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen, welcher alle relevanten Regelungen und Vereinbarungen enthält. Erst danach kann ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH eröffnet werden, auf das die Gesellschafter dann die Bareinlagen überweisen oder die Sacheinlagen bereitstellen.

Einige wichtige Aspekte sind bei der Einzahlung zu beachten: Der Nachweis der Einzahlung ist erforderlich, um den Eintrag ins Handelsregister zu erhalten. Dieser Eintrag ist entscheidend, weil bis zu dessen Vollzug alle Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen für das Unternehmen haften. Die Einzahlung des Stammkapitals ermöglicht der GmbH, die juristische Haftung von den privaten Haftungen der Gesellschafter zu trennen und schützt das persönliches Vermögen der Gesellschafter vor Unternehmensrisiken.

Stammkapital bei einer UG

Die Gründung einer UG ist ähnlich strukturiert wie bei einer GmbH, allerdings sind die finanziellen Anforderungen wesentlich geringer. Die Unternehmergesellschaft ist eine Form der GmbH, die es auch mit minimalem Stammkapital erlaubt, ein Unternehmen zu gründen – theoretisch ist bereits ein Euro ausreichend.

Jedoch dürfen bei der UG keine Sacheinlagen gemacht werden; alle Einlagen müssen in bar erfolgen. Dies bedeutet weniger Flexibilität bezüglich der Kapitalquellen, gleichzeitig aber auch eine vereinfachte Gründungsprozedur. Die UG ist eine beliebte Wahl für Gründer, die mit limitierten finanziellen Mitteln starten möchten, dennoch wird die Umwandlung in eine GmbH häufig als Ziel angesehen, sobald das Stammkapital aus den Gewinnen sukzessiv aufgebaut wurde.

Unterschiede im Stammkapital von UG und GmbH

Der offensichtlichste Unterschied zwischen dem Stammkapital einer UG und einer GmbH ist die Höhe. Während die GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, kann eine UG mit einem symbolischen Mindestkapital von einem Euro gegründet werden. Allerdings muss die UG jährlich 25% ihres Gewinns als Rücklage bilden, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht und die Gesellschaft in eine GmbH umgewandelt wird.

Dies macht die UG insbesondere für Existenzgründer interessant, die mit wenig Kapital beginnen, allerdings den formellen Rahmen einer Haftungsbeschränkung wünschen. Der Schritt zur GmbH wird oft angestrebt, um die Finanzierungs- und Wachstumsoptionen zu erweitern und gleichzeitig ein höheres Maß an Glaubwürdigkeit bei Investoren und Geschäftspartnern zu sichern.

Verwendung des Stammkapitals

Nach erfolgreicher Eintragung der GmbH oder UG in das Handelsregister kann das Stammkapital für laufende geschäftliche Zwecke verwendet werden. Dies kann sowohl in operativen Aktivitäten als auch in strategischen Investitionen resultieren, die notwendig sind, um das Unternehmensergebnis und die Marktstellung zu verbessern. Beispielsweise könnten diese Mittel zur Anschaffung neuer Maschinen oder zur Deckung von Betriebskosten genutzt werden, um so das Wachstum und die Expansion der Gesellschaft voranzutreiben.

Dennoch gibt es Grenzen bei der Nutzung des Stammkapitals. Es darf nicht einfach für persönliche Zwecke der Gesellschafter verwendet oder gar ausgeschüttet werden. Das geschäftliche Kapital muss im Interesse des langfristigen Erfolgs der Gesellschaft eingesetzt werden. Sollte das Eigenkapital aufgebraucht werden oder verlorengehen, sind Organisierungsmaßnahmen einzuleiten, um die Solvenz und Stabilität der Gesellschaft zu gewährleisten. Eventuell drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen, falls diese Maßnahmen versäumt werden.

Veränderungen des Stammkapitals

Über die Laufzeit der GmbH oder UG kann es notwendig werden, das Stammkapital zu verändern – entweder zu erhöhen oder zu reduzieren. Änderungen des Stammkapitals können durch verschiedene unternehmerische oder strategische Beweggründe motiviert sein und sind anrechtlich geregelt, um die Integrität und finanzielle Stabilität der Gesellschaft zu gewährleisten.

Erhöhung des Stammkapitals

Eine Erhöhung des Stammkapitals kann angestrebt werden, um die Liquidität und Bonität des Unternehmens zu verbessern – etwa zur Finanzierung von Expansionsplänen oder zur besseren Positionierung auf dem Kapitalmarkt. Die Erhöhung erfordert einen formellen Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von drei Viertel sowie eine notarielle Bestätigung.

Diese Maßnahme zieht häufig einen erhöhten Aufwand bezüglich Administration und Dokumentation nach sich, doch die Unternehmen können dadurch Zugang zu besseren Finanzierungskonditionen erlangen. Wichtig ist bei der Kapitalerhöhung, dass dieses zusätzliche Kapital in der Regel nur innerhalb des Unternehmens genutzt werden kann, um es vor Rückzahlungen zu schützen.

Herabsetzung des Stammkapitals

Im Gegensatz dazu kann eine Herabsetzung des Stammkapitals eine praktische Option bieten, wenn überschüssiges oder ungenutztes Kapital ausgezahlt werden soll. Wie bei der Erhöhung läuft auch die Herabsetzung in einem streng geregelten Prozess ab, um Gläubiger zu schützen und sicherzustellen, dass die GmbH weiterhin ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen kann.

Der Prozess der Kapitalherabsetzung kann jedoch langwierig sein und erfordert unter Umständen das Einverständnis der Gläubiger. Eine Sperrfrist von einem Jahr ist einzuhalten, bevor die Herabsetzung formal umgesetzt werden darf. Kapitalherabsetzungen müssen daher strategisch durchdacht sein und erfordern präzise Planung und Verwaltung, um gesetzlich konform durchgeführt werden zu können.