Soll- und Ist-Versteuerung

02.03.2025
Aktualisiert: 15.07.2025
12 min Lesezeit

Der Unterschied zwischen Sollversteuerung und Istversteuerung ist für viele Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler ein entscheidender Faktor beim Umgang mit der Umsatzsteuer. Dabei geht es im Kern darum, zu welchem Zeitpunkt die Umsatzsteuer tatsächlich an das Finanzamt abgeführt werden muss: Reicht die Erstellung einer Rechnung aus oder muss zuvor auch das Geld vom Kunden eingegangen sein? Gerade für kleine Unternehmen und Start-ups hat die Wahl der richtigen Versteuerungsmethode einen direkten Einfluss auf die Liquidität und die Planungssicherheit im Geschäftsalltag. Um keine finanziellen Engpässe zu riskieren und gleichzeitig alle steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen, lohnt sich ein genauer Blick auf beide Versteuerungsarten, die jeweiligen Voraussetzungen und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Sollversteuerung: Definition, Funktionsweise und Auswirkungen auf Ihre Liquidität

Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer stets im Monat der Rechnungsstellung dem Finanzamt gemeldet und abgeführt. Entscheidend ist also das Rechnungsdatum, nicht der tatsächliche Zahlungseingang vom Kunden. Diese Methode verlangt vom Unternehmer, die Umsatzsteuer oft in Vorleistung zu zahlen. Das bedeutet, dass Sie die Steuer selbst dann ans Finanzamt abführen müssen, wenn Ihr Kunde die Rechnung anschließend verspätet oder vielleicht auch gar nicht bezahlt.

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Die größte Herausforderung der Sollversteuerung liegt in der finanziellen Belastung: Sie müssen Kapital bereitstellen, um die Umsatzsteuer unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang zu begleichen. Dies kann insbesondere für kleine Firmen oder Dienstleister mit Kunden, die lange Zahlungsziele haben, zu Liquiditätsproblemen führen. Fällt ein Kunde sogar komplett aus und zahlt die Rechnung nicht, bleibt der Unternehmer dennoch vorerst zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet, bis der Forderungsausfall nachgewiesen werden kann.

Im Geschäftsalltag bedeutet das: Wer viele Außenstände hat, muss trotzdem regelmäßig die auf den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen und oft „in Vorleistung“ gehen. Das ist besonders für junge Unternehmen eine Stolperfalle, da offene Forderungen und tatsächlich verfügbare Mittel schnell auseinanderdriften können. Auch bei der Buchhaltung steigen die Anforderungen: Rechnungen, Zahlungsfristen und Mahnwesen müssen stets im Blick bleiben, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten wie Säumniszuschläge zu verhindern.

Wie funktioniert die Sollversteuerung?

Die technische Umsetzung der Sollversteuerung ist für die meisten Unternehmen Standard, sofern keine Ausnahmeregelungen greifen. Bei jeder Ausgangsrechnung wird die Umsatzsteuer ermittelt und in der monatlichen (oder vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldung direkt ausgewiesen und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Kunde seine Rechnung bereits beglichen hat oder das Geld erst nach Wochen eingeht.

Das Vorgehen ist dabei klar strukturiert: Sie stellen zum Beispiel im März eine Rechnung über 5.000 Euro netto plus 950 Euro Mehrwertsteuer aus. In dem Moment, in dem die Rechnung geschrieben wird, müssen die 950 Euro Umsatzsteuer spätestens bis zum 10. April an das Finanzamt abgeführt sein – selbst wenn der Kunde erst Wochen später bezahlt. Nur beim endgültigen Ausfall (z. B. nach Insolvenz des Kunden und erfolgloser Mahnung) besteht die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern.

Gerade Unternehmen mit vielen Kunden und langen Zahlungszielen sollten die Höhe ihrer offenen Forderungen daher immer präzise und aktuell überblicken. Wer das Risikomanagement vernachlässigt, kann hier schnell in Schieflage geraten.

Vorteile und Nachteile der Sollversteuerung für Unternehmen

Für einige Betriebe kann die Sollversteuerung durchaus Vorteile bieten: Besonders Unternehmen mit strukturell schnellen Zahlungseingängen oder einer starken Eigenkapitaldecke profitieren davon, dass sie die Umsatzsteuer formal zügig „abhaken“ können. Auch für Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, ist die Sollversteuerung vorgeschrieben.

Größter Nachteil ist aber das Risiko der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer. Zahlungsverzögerungen auf Kundenseite wirken sich unmittelbar auf Ihre Liquidität aus. Gerade in Boomzeiten mit vielen Großaufträgen kann also trotz voller Auftragsbücher die Kasse schnell leer sein. Für Freiberufler und Start-ups mit wechselnden Auftraggebern oder langen Zahlungszielen ist das Risiko nicht zu unterschätzen.

Bedenken Sie: Auch bei einem Komplettausfall einer Rechnung (Kunde zahlt gar nicht), ist die Korrektur der Umsatzsteuerschuld mühsam und kann dauern.

Vorteil SollversteuerungNachteil Sollversteuerung
„Schnell erledigt“ – keine Wartezeit auf den Zahlungseingang nötigHöheres Liquiditätsrisiko durch Vorfinanzierung
Pflicht für bilanzierende UnternehmenErhöhter Verwaltungsaufwand bei Zahlungsausfällen
Transparent für kurzfristige SteuerplanungGefahr von Finanzierungslücken bei vielen Außenständen

Istversteuerung: Grundlagen, Voraussetzungen und Vorteile für Unternehmer

Bei der Istversteuerung müssen Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt zahlen, wenn der Kunde das Geld tatsächlich überwiesen hat. Entscheidend ist also nicht das Rechnungsdatum, sondern der Zahlungseingang auf Ihrem Konto. Dies bringt eine deutlich verbesserte Liquiditätsplanung mit sich, da keine Vorfinanzierung erforderlich ist.

Gerade für kleine Unternehmen, Freiberufler und alle, die viele Rechnungen stellen (vor allem mit langen Zahlungszielen), bietet diese Methode erhebliche Vorteile. Sie zahlen die Umsatzsteuer erst, wenn Sie sie auch wirklich vom Kunden erhalten haben, was Ihr Liquiditätsmanagement vereinfacht und die Gefahr finanzieller Engpässe deutlich reduziert.

Darüber hinaus erleichtert die Istversteuerung die Buchhaltung: Die Umsatzsteuervoranmeldung orientiert sich nicht mehr am Rechnungsdatum, sondern am tatsächlichen Zahlungseingang. Das macht sowohl die Planung als auch die Kontrolle Ihrer Einnahmen transparenter und reduziert den Aufwand bei Nachfragen oder Mahnungen.

Wie funktioniert die Istversteuerung?

Im Gegensatz zur Sollversteuerung melden Sie bei der Istversteuerung die Umsatzsteuer dem Finanzamt erst dann, wenn der Betrag auf Ihrem Konto eingegangen ist. Das passende Stichwort hierzu ist „vereinnahmte Entgelte“. Das bedeutet: Verschickt ein Unternehmensberater am 10. März eine Rechnung über 1.190 Euro (1.000 Euro netto plus 190 Euro Umsatzsteuer) und der Kunde zahlt erst am 20. Mai, dann ist der 20. Mai maßgeblich – erst ab dann muss die Umsatzsteuer gemeldet und abgeführt werden.

Die unterschiedlichen Zahlungsarten sind ebenfalls relevant: Bei Barzahlung zählt der Tag, an dem Sie das Geld erhalten. Bei Überweisungen ist das Datum der Gutschrift auf Ihrem Konto entscheidend. Bei Schecks oder Wechsel die jeweilige Übergabe beziehungsweise Einlösung.

Insbesondere für Unternehmen, die viele private Kunden bedienen oder Dienstleistungen erbringen, bei denen das Zahlungseingangsdatum variiert, ist die Istversteuerung hilfreich und anpassungsfähig.

Voraussetzungen für die Anwendung der Istversteuerung

Nicht jeder darf nach Belieben zwischen Soll- und Istversteuerung wählen. Die Gesetzeslage sieht bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung der Istversteuerung vor. Die wichtigsten Kriterien lauten:

  • Ihr Jahresumsatz im Vorjahr hat 800.000 Euro (seit 2024, davor 600.000 Euro) nicht überschritten.
  • Sie sind Freiberufler nach §18 Absatz 1 Nr. 1 EStG.
  • Ihr Unternehmen ist nicht buchführungspflichtig, also in der Regel z. B. Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Erfüllen Sie diese Bedingungen, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Istversteuerung stellen. Das Genehmigungsverfahren ist normalerweise unkompliziert; oft genügt ein formloser Antrag. Wichtig ist, dass Sie im Antrag angeben, ab welchem Zeitpunkt die Istversteuerung gelten soll und Ihren letztjährigen Umsatz belegen können.

Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind (etwa Kapitalgesellschaften und größere Einzelunternehmen), dürfen grundsätzlich keine Istversteuerung anwenden.

Vorteile und Nachteile der Istversteuerung

Für die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen überwiegen die Vorteile der Istversteuerung klar: Sie zahlen die Umsatzsteuer erst, wenn Sie das Geld vom Kunden erhalten haben. Das reduziert das Risiko von Liquiditätsengpässen spürbar und vereinfacht die Zahlungsplanung enorm.

Nachteile ergeben sich nur, wenn Sie sehr schnell und zuverlässig zahlende Kunden haben – dann besteht kein großer Unterschied zur Sollversteuerung. Außerdem können Unternehmen, die schnell wachsen oder Umsätze knapp unter der Grenze erzielen, Gefahr laufen, die Grenze zu überschreiten und dann automatisch in die Sollversteuerung zu wechseln.

Vorteil IstversteuerungNachteil Istversteuerung
Liquiditätsvorteil durch spätere SteuerabführungNicht für alle Unternehmen zulässig
Einfachere Buchhaltung bei überschaubaren EinnahmenWechsel zur Sollversteuerung bei Überschreiten der Umsatzgrenze erforderlich
Planbar für kleine Firmen, Freiberufler und Start-upsFinanzierungsvorteil entfällt bei sehr schnellen Zahlungseingängen

Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung verständlich erklärt

Der wichtigste Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung liegt im Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Während bei der Sollversteuerung die Umsatzsteuer bereits bei der Rechnungsstellung abgeführt werden muss, gilt bei der Istversteuerung erst der tatsächliche Eingang der Zahlung als relevanter Zeitpunkt.

Dadurch ergeben sich Unterschiede im Liquiditätsmanagement, der Planung und der Organisation Ihrer Buchhaltung. Gerade Gründer, kleine Firmen und Unternehmen in Branchen mit langen Zahlungszielen profitieren von der Wahlmöglichkeit, da sie ihre Steuerabführung näher an den tatsächlichen Geldeingang koppeln können.

Wann gilt welche Versteuerungsart?

Für die meisten Unternehmen ist die Sollversteuerung die Standardmethode. Ein Wechsel zur Istversteuerung ist nur nach Genehmigung des Finanzamts und bei Einhaltung der genannten Umsatzgrenzen möglich. Wer bereits zur doppelten Buchführung verpflichtet ist (beispielsweise GmbHs, UGs oder bilanzierende Einzelunternehmen), muss ohnehin die Sollversteuerung nutzen. Freiberufler, nicht bilanzierungspflichtige Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer mit geringem Umsatz profitieren dagegen häufig von der Istversteuerung.

Der Einstieg erfolgt oft schon im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den Gründer beim Start ihres Unternehmens beim Finanzamt einreichen. Dort wird abgefragt, welche Versteuerungsart Sie wählen möchten. Nachträgliche Wechsel sind möglich, unterliegen aber bestimmten genehmigungspflichtigen Verfahren.

Auswirkungen auf Umsatzsteuer und Buchhaltung

Bei der Sollversteuerung muss die Umsatzsteuer regelmäßig vor dem Geldeingang bezahlt werden. In der Buchhaltung wird bereits mit Erstellung einer Rechnung der Steuerbetrag verbucht und gemeldet. Das verlangt eine strenge Kontrolle der offenen Forderungen, um Zahlungsausfälle rechtzeitig zu erkennen und notfalls Korrekturen zu beantragen.

Die Istversteuerung ist dagegen buchhalterisch schlanker zu führen: Sie melden und bezahlen die Steuern immer zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldeingangs. Gerade bei unterschiedlichen Zahlungszielen verschiedener Kunden bringt das Übersicht und Flexibilität. Sehen Sie sich die Unterschiede in folgender Tabelle an:

KriteriumSollversteuerungIstversteuerung
Zeitpunkt SteuerabführungBei RechnungsstellungBei Zahlungseingang
LiquiditätsbelastungHöher (Vorfinanzierung)Geringer
BuchhaltungsaufwandHöher bei ZahlungsausfällenÜbersichtlicher
ZulassungAlle UnternehmenUnter Umsatzgrenze/Freiberufler

Antrag auf Istversteuerung: Wer, wann und wie?

Wer die Istversteuerung nutzen will, muss aktiv beim Finanzamt beantragen, nach vereinnahmten Entgelten besteuern zu dürfen. Der Antrag kann bereits im Rahmen der Gründung oder auch später erfolgen, solange Sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten.

Das Verfahren ist unkompliziert: Es gibt für den Antrag keine festgelegte Form. Sie können formlos per Brief oder Fax beim zuständigen Finanzamt beantragen, ab einem bestimmten Datum die Istversteuerung anwenden zu dürfen. Legen Sie dem Antrag folgende Informationen bei: Steuernummer, den gewünschten Anwendungszeitpunkt und Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen (Umsatzgrenze, Status als Freiberufler etc.) erfüllen. Nach der Genehmigung dürfen Sie ab dem genannten Zeitpunkt zur Istversteuerung wechseln.

Schritt-für-Schritt zum Antrag beim Finanzamt

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Vorjahresumsatz unter der Grenze (800.000 Euro seit 2024) liegt.
  2. Verfassen Sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt und nennen Sie folgende Angaben:
    • Ihre Steuernummer
    • Gewünschtes Datum für den Beginn der Istversteuerung
    • Den Vorjahresumsatz als Nachweis
  3. Senden Sie den Antrag ab. In der Regel erfolgt die Genehmigung zügig, sofern Sie die Anforderungen erfüllen.
  4. Nach Erhalt der Bestätigung können Sie ab dem genannten Zeitpunkt nach vereinnahmten Entgelten versteuern.

Auch eine rückwirkende Genehmigung ist möglich, etwa wenn Sie Bedingungen im laufenden Jahr erstmals erfüllen.

Umsatzgrenzen und aktuelle gesetzliche Regelungen

Die entscheidende Grenze für die Istversteuerung liegt seit 2024 bei einem Vorjahresumsatz von 800.000 Euro. Bis Ende 2023 lag die Schwelle noch bei 600.000 Euro. Diese Anpassung bringt speziell vielen kleinen und mittleren Unternehmen Vorteile, die so länger von der Istversteuerung profitieren können.

Achten Sie darauf: Wenn Sie die Umsatzgrenze überschreiten oder zur doppelten Buchführung verpflichtet werden, müssen Sie zwingend zur Sollversteuerung wechseln. Das Finanzamt prüft dies in regelmäßigen Abständen.

Soll- und Ist-Versteuerung im Überblick: Häufige Fragen und Praxistipps

Gerade bei Gründern, Freiberuflern und Kleinunternehmen ist die Entscheidung zwischen Sollversteuerung und Istversteuerung ein wichtiger Punkt für eine solide Finanzplanung. Neben Liquiditätsvorteilen sollten Sie auch die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens im Blick behalten.

Beste Versteuerungsart für Gründer und kleine Unternehmen

Die Istversteuerung ist für viele Gründende und kleine Unternehmen meist die bessere Wahl. Sie haben den Vorteil, die Umsatzsteuer erst dann abführen zu müssen, wenn Sie das Geld vom Kunden bekommen. Vor allem in der Anfangszeit – wenn viele Rechnungen noch offen sind oder Kunden mit langen Zahlungszielen arbeiten – ist das Liquiditätsplus ein echter Vorteil. Nutzen Sie bereits beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens die Möglichkeit, die Istversteuerung zu beantragen.

Wechsel zwischen Soll- und Ist-Versteuerung

Unternehmen, die wachsen und sich verändern, können (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) jeweils zum Jahreswechsel beantragen, die Versteuerungsart zu wechseln. Ein Wechsel in die Istversteuerung ist auch unterjährig möglich, wenn sich Ihr Status als Freiberufler oder Ihre Umsätze ändern. Beachten Sie immer die Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt.

Für den Wechsel zurück in die Sollversteuerung (zum Beispiel, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird oder eine Bilanzierungspflicht entsteht), ist kein gesonderter Antrag nötig – die Pflicht ergibt sich automatisch aus den gesetzlichen Regelungen.

Fazit: Die richtige Wahl für Ihre Umsatzsteuer

Ob Sollversteuerung oder Istversteuerung für Ihr Unternehmen die bessere Wahl ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind Ihre Unternehmensgröße, die Kundenzahlungsgewohnheiten und Ihre Liquiditätsplanung. Kleine Unternehmen und Gründer profitieren in der Regel stark von der Istversteuerung. Wer größere Umsätze erzielt oder zur Buchführung verpflichtet ist, kommt nicht um die Sollversteuerung herum. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Voraussetzungen und ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu.

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung?
Der wichtigste Unterschied ist der Zeitpunkt, an dem die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird: Bei der Sollversteuerung ist das bereits bei der Rechnungsstellung fällig, bei der Istversteuerung erst, wenn die Zahlung eingeht.
Wie kann ich die Istversteuerung beantragen?
Für wen lohnt sich die Istversteuerung besonders?