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Eintragung ins Handelsregister

Was ist das Handelsregister?

Definition und Bedeutung des Handelsregisters

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Informationen über Kaufleute und Unternehmen eingetragen sind. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, indem es Transparenz über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen schafft. Jeder kann Einsicht in das Handelsregister nehmen und sich so über die Bonität und Zuverlässigkeit eines Geschäftspartners informieren.

Die Eintragung ins Handelsregister hat zudem eine deklaratorische Wirkung. Das bedeutet, dass bestimmte Rechtsverhältnisse erst mit der Eintragung ins Handelsregister entstehen oder beendet werden. So wird beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch die Eintragung ins Handelsregister zu einer offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Zuständige Behörden für das Handelsregister

In Deutschland ist das Amtsgericht als Registergericht für die Führung des Handelsregisters zuständig. Die Eintragungen werden elektronisch im zentralen Handelsregister geführt, das beim Bundesamt für Justiz angesiedelt ist. Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister muss jedoch immer bei einem Notar erfolgen, der die notwendigen Unterlagen prüft und sie dann elektronisch an das Registergericht weiterleitet.

Voraussetzungen für die Eintragung ins Handelsregister

Welche Unternehmen müssen sich eintragen lassen?

Grundsätzlich müssen alle Kaufleute, also Personen, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben, im Handelsregister eingetragen sein. Dazu zählen Einzelkaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHGs), Kommanditgesellschaften (KGs) und Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG. Auch eingetragene Genossenschaften (eG) und Vereine (e.V.) müssen im Handelsregister eingetragen sein.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Für die Eintragung ins Handelsregister sind verschiedene Unterlagen und Informationen notwendig. Dazu gehören unter anderem der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung des Unternehmens, Angaben zu den Geschäftsführern oder Vorständen sowie zur Höhe des Stamm- oder Grundkapitals. Zudem muss eine genaue Beschreibung des Geschäftszwecks vorliegen.

Der Prozess der Eintragung ins Handelsregister

Anmeldung beim Notar

Der erste Schritt zur Eintragung ins Handelsregister ist die Anmeldung beim Notar. Dieser prüft die notwendigen Unterlagen und erstellt einen Entwurf für die Anmeldung zum Handelsregister. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern oder Vorständen persönlich unterschrieben werden.

Übermittlung der Unterlagen an das Registergericht

Nach der Unterschrift leitet der Notar die Anmeldung elektronisch an das zuständige Registergericht weiter. Dieses prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Prüfung und Eintragung durch das Registergericht

Das Registergericht prüft die eingereichten Unterlagen auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen. Die Eintragung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit für jeden einsehbar.

Kosten der Eintragung ins Handelsregister

Gebühren für die Notar- und Gerichtskosten

Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister setzen sich aus den Notar- und Gerichtskosten zusammen. Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang der Anmeldung und vom Wert des Unternehmens ab. In der Regel liegen die Kosten zwischen 150 und 300 Euro.

Zusätzliche Kostenfaktoren

Zusätzlich zu den Notar- und Gerichtskosten können weitere Kosten entstehen, beispielsweise für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Auch die Gebühren für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind zu berücksichtigen.

Änderungen im Handelsregister eintragen

Wann sind Änderungen notwendig?

Änderungen im Unternehmen, wie beispielsweise eine Änderung der Geschäftsführung, des Unternehmenssitzes oder des Geschäftszwecks, müssen ebenfalls ins Handelsregister eingetragen werden. Auch eine Änderung der Rechtsform oder eine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung muss im Handelsregister vermerkt werden.

Prozess der Änderungseintragung

Der Prozess der Änderungseintragung ähnelt dem der Ersteintragung: Die Änderungen müssen beim Notar angemeldet und von diesem an das Registergericht weitergeleitet werden. Das Registergericht prüft die Angaben und trägt die Änderungen ins Handelsregister ein.

Rechtliche Konsequenzen der Eintragung ins Handelsregister

Haftungsfragen

Mit der Eintragung ins Handelsregister ändern sich auch die Haftungsverhältnisse. So haften beispielsweise die Gesellschafter einer OHG mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei einer GmbH oder AG ist dagegen nur das Gesellschaftsvermögen haftbar.

Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb

Die Eintragung ins Handelsregister hat auch Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb. So müssen beispielsweise alle Geschäftsbriefe und Rechnungen den vollständigen Firmennamen sowie den Sitz des Unternehmens und die Registergerichtsnummer enthalten.

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Fazit: Warum die Eintragung ins Handelsregister wichtig ist

Die Eintragung ins Handelsregister ist ein wichtiger Schritt für jedes Unternehmen. Sie schafft Rechtssicherheit und Transparenz und stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern. Zudem sind bestimmte Rechtsverhältnisse, wie beispielsweise die Haftungsverhältnisse, an die Eintragung im Handelsregister gebunden. Daher sollte jeder Unternehmer die Eintragung ins Handelsregister sorgfältig planen und durchführen.