Steuerklasse 6

Die Steuerklasse 6 ist eine besondere Lohnsteuerklasse in Deutschland, die hauptsächlich dann zur Anwendung kommt, wenn ein Arbeitnehmer mehr als ein Beschäftigungsverhältnis hat oder bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Sie gilt als die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen, da keine Freibeträge berücksichtigt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Steuerklasse 6, deren Anwendung und die Auswirkungen auf Ihr Einkommen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie mögliche Nachteile vermeiden können, und geben hilfreiche Tipps für Ihre Steuererklärung.

Was ist die Steuerklasse 6?

Die Steuerklasse 6 ist eine von insgesamt sechs Steuerklassen im deutschen Steuersystem. Sie wird für Arbeitnehmer verwendet, die neben ihrem Hauptarbeitsverhältnis weitere Beschäftigungsverhältnisse eingehen oder bei denen bestimmte steuerliche Merkmale fehlen oder unvollständig sind. Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen werden in der Steuerklasse 6 keine Freibeträge wie der Grundfreibetrag oder der Kinderfreibetrag berücksichtigt, was zu höheren Steuern führt.

Die Einordnung in die Steuerklasse 6 erfolgt automatisch, wenn ein Arbeitnehmer einen zweiten oder weiteren Job aufnimmt und dafür nicht dieselbe Lohnsteuerkarte wie für das Hauptarbeitsverhältnis verwenden kann. Auch bei fehlenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) greift die Steuerklasse 6. Dies kann beispielsweise passieren, wenn die Steueridentifikationsnummer nicht korrekt angegeben wurde oder es Probleme bei der Datenübermittlung gibt.

Die Steuerklasse 6 ist speziell konzipiert, um zusätzliche Einkünfte aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen angemessen zu besteuern. Während in den Steuerklassen 1 bis 5 bestimmte Freibeträge und Pauschalen automatisch berücksichtigt werden, entfällt dies in der Steuerklasse 6 vollständig. Dadurch werden sämtliche Einkünfte aus dem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis ab dem ersten Euro besteuert. Dies führt zu einem höheren monatlichen Lohnsteuerabzug, was sich deutlich auf das Nettogehalt auswirkt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Behandlung von Sachbezügen und geldwerten Vorteilen. Auch diese werden in der Steuerklasse 6 voll versteuert, ohne dass Freibeträge oder Begünstigungen greifen. Dies kann besonders relevant sein, wenn der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen wie einen Dienstwagen oder Zuschüsse zu bestimmten Ausgaben gewährt.

Die hohe steuerliche Belastung in der Steuerklasse 6 soll sicherstellen, dass das Gesamteinkommen korrekt erfasst und besteuert wird. Da Freibeträge und Vergünstigungen bereits im Hauptarbeitsverhältnis berücksichtigt werden, würde eine doppelte Anrechnung zu ungerechtfertigten steuerlichen Vorteilen führen. Somit dient die Steuerklasse 6 auch der steuerlichen Gerechtigkeit und der Vermeidung von Doppelbegünstigungen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die höhere Steuerbelastung in der Steuerklasse 6 nicht zwangsläufig zu einer insgesamt höheren Steuerlast führt. In der jährlichen Einkommensteuererklärung werden alle Einkünfte zusammengefasst und die tatsächlich zu zahlende Steuer ermittelt. Die während des Jahres gezahlten Steuern werden angerechnet, und es kann zu einer Rückerstattung kommen, wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.

Wann wird die Steuerklasse 6 angewendet?

Die Steuerklasse 6 kommt in verschiedenen Situationen zur Anwendung, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer mehr als ein Dienstverhältnis hat oder wenn bestimmte steuerliche Informationen fehlen. Es ist entscheidend, die genauen Umstände zu verstehen, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden und die eigenen Lohnabzüge korrekt einschätzen zu können.

Nebenbeschäftigungen und Zweitjobs

Wenn Sie neben Ihrem Hauptjob einen weiteren Job aufnehmen, wird dieser Nebenjob grundsätzlich in die Steuerklasse 6 eingeordnet. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung über 520 Euro handelt oder nicht. Während das Hauptarbeitsverhältnis die Steuerklasse 1 bis 5 beibehält, wird jedes weitere Arbeitsverhältnis in die Steuerklasse 6 eingestuft.

Der Grund hierfür liegt darin, dass in den Steuerklassen 1 bis 5 Freibeträge und Pauschalen berücksichtigt werden, die pro Person nur einmal gewährt werden können. Würde man diese Freibeträge in mehreren Arbeitsverhältnissen ansetzen, käme es zu ungerechtfertigten steuerlichen Vorteilen. Durch die Anwendung der Steuerklasse 6 auf Nebenbeschäftigungen wird dies vermieden.

Es ist daher ratsam, bei Aufnahme eines Nebenjobs die möglichen steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Lohnsteuerabzüge können deutlich höher ausfallen als erwartet, was das tatsächliche Nettogehalt aus dem Zweitjob reduziert. Allerdings besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Steuerrückerstattung zu erhalten, wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.

Fehlende Lohnsteuermerkmale

Die Steuerklasse 6 wird auch dann angewendet, wenn die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht verfügbar sind oder unvollständig vorliegen. Dies kann passieren, wenn beispielsweise Ihre Steueridentifikationsnummer nicht korrekt angegeben wurde, Ihr Arbeitgeber Sie falsch angemeldet hat oder technische Probleme bei der Datenübermittlung auftreten.

Ohne korrekte ELStAM kann Ihr Arbeitgeber Ihre Steuerklasse nicht ermitteln und ist gesetzlich verpflichtet, die höchste Steuerklasse – in diesem Fall die Steuerklasse 6 – anzuwenden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass ausreichend Lohnsteuer einbehalten wird, um eventuelle Steuerschulden zu vermeiden.

Um dies zu verhindern, sollten Sie bei Arbeitsbeginn alle erforderlichen steuerlichen Informationen korrekt und vollständig angeben. Überprüfen Sie Ihre Lohnabrechnungen auf die angegebene Steuerklasse und kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten umgehend Ihren Arbeitgeber oder das Finanzamt, um die Daten korrigieren zu lassen.

In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass bei einem Jobwechsel die Datenübermittlung zwischen altem und neuem Arbeitgeber nicht reibungslos funktioniert. Auch hier ist es wichtig, proaktiv zu handeln und sicherzustellen, dass Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale korrekt erfasst sind, um unnötige Lohnsteuerabzüge nach Steuerklasse 6 zu vermeiden.

Auswirkungen der Steuerklasse 6 auf Ihr Einkommen

Die Einstufung in die Steuerklasse 6 hat direkte und spürbare Auswirkungen auf Ihr monatliches Nettoeinkommen. Da in dieser Steuerklasse keine Freibeträge berücksichtigt werden, erhöhen sich die Lohnsteuerabzüge erheblich. Es ist daher wichtig, die konkreten finanziellen Konsequenzen zu verstehen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Höhere Steuerabzüge

In der Steuerklasse 6 werden sämtliche Einkünfte aus dem entsprechenden Arbeitsverhältnis ab dem ersten Euro voll versteuert. Dies bedeutet, dass sowohl die Lohnsteuer als auch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer in voller Höhe einbehalten werden. Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen fehlen in der Steuerklasse 6 die steuerlichen Entlastungen durch Freibeträge, was zu höheren monatlichen Abzügen führt.

Die höheren Steuerabzüge können dazu führen, dass von Ihrem Bruttogehalt deutlich weniger übrig bleibt als erwartet. Insbesondere bei Nebenjobs oder Zusatzverdiensten kann dies dazu führen, dass sich der Arbeitsaufwand finanziell weniger lohnt. Es ist daher wichtig, die zu erwartenden Abzüge im Voraus zu kalkulieren und zu prüfen, ob alternative Beschäftigungsmodelle wie Minijobs oder selbständige Tätigkeiten wirtschaftlich attraktiver sind.

Es ist jedoch zu beachten, dass die höheren monatlichen Steuerabzüge nicht zwangsläufig eine höhere Steuerlast im Jahresverlauf bedeuten. Durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung können zu viel gezahlte Steuern zurückgefordert werden, sofern die tatsächliche Steuerlast geringer ist als die einbehaltene Lohnsteuer.

Keine Steuerfreibeträge

In der Steuerklasse 6 werden weder der Grundfreibetrag noch andere persönliche Freibeträge wie der Kinderfreibetrag oder der Alleinerziehendenentlastungsbetrag berücksichtigt. Dies führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen höher ausfällt und entsprechend mehr Lohnsteuer einbehalten wird. Auch Werbungskostenpauschalen und Sonderausgaben werden in dieser Steuerklasse nicht automatisch berücksichtigt.

Die fehlenden Freibeträge können besonders dann zu einer finanziellen Belastung werden, wenn der Nebenjob nur geringfügige Einkünfte bringt. Selbst bei niedrigen Einkommen können die Abzüge in der Steuerklasse 6 einen großen Anteil des Bruttogehalts ausmachen. Um dies auszugleichen, ist es wichtig, im Rahmen der Steuererklärung alle möglichen Abzüge und Freibeträge geltend zu machen.

Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen Steuerklassenwechsel durchzuführen oder ob der Nebenverdienst steuerlich anders behandelt werden kann. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber über alternative Vergütungsmodelle zu sprechen, um die Steuerbelastung zu reduzieren.

Möglichkeiten zur Vermeidung der Steuerklasse 6

Obwohl die Steuerklasse 6 in bestimmten Situationen unvermeidlich ist, gibt es dennoch Möglichkeiten, ihre Anwendung zu vermeiden oder die negativen finanziellen Auswirkungen zu minimieren. Durch sorgfältige Planung und Kommunikation können Sie sicherstellen, dass Sie nicht unnötig hohe Lohnsteuerabzüge hinnehmen müssen.

Korrekte Angabe der Steueridentifikationsnummer

Ein häufiger Grund für die unerwünschte Anwendung der Steuerklasse 6 ist die fehlende oder fehlerhafte Angabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Stellen Sie sicher, dass Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre korrekte Steuer-ID und alle notwendigen persönlichen Daten zur Verfügung stellen. Bei Unklarheiten oder Verlust Ihrer Steuer-ID können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.

Eine korrekte und vollständige Meldung Ihrer steuerlichen Daten ermöglicht es Ihrem Arbeitgeber, die richtigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen und die korrekte Steuerklasse anzuwenden. So vermeiden Sie unnötig hohe Abzüge und können von den Ihnen zustehenden Freibeträgen und Vergünstigungen profitieren.

Es empfiehlt sich auch, Ihre Lohnabrechnungen regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die korrekte Steuerklasse angegeben ist. Bei Abweichungen sollten Sie umgehend handeln und das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Finanzamt suchen.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Eine offene und proaktive Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber kann helfen, die Anwendung der Steuerklasse 6 zu vermeiden. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über alle relevanten steuerlichen Änderungen, etwa einen Wechsel der Steuerklasse aufgrund einer Heirat oder einer Geburt. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen und Daten vollständig und aktuell sind.

Wenn Sie einen Nebenjob aufnehmen, besprechen Sie mit Ihrem Hauptarbeitgeber und dem Nebenarbeitgeber, wie die Einkünfte am besten steuerlich behandelt werden können. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, den Nebenverdienst als Minijob zu gestalten, sofern die Verdienstgrenzen dies zulassen. Minijobs bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze sind pauschal versteuert und unterliegen nicht der Steuerklasse 6.

Sollten Probleme bei der Datenübermittlung auftreten, wie etwa nicht abrufbare ELStAM, können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber nach Lösungen suchen. Möglicherweise ist es notwendig, direkt mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um technische Schwierigkeiten zu klären und sicherzustellen, dass die korrekten Steuerdaten vorliegen.

Steuererklärung und Rückerstattungen

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung bietet die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten und die finanzielle Belastung durch die Steuerklasse 6 zu minimieren. Durch die Zusammenführung aller Einkünfte und die Berücksichtigung von Freibeträgen und Werbungskosten können Sie Ihre tatsächliche Steuerlast ermitteln und eventuelle Erstattungsansprüche geltend machen.

Chancen auf Steuererstattung

Da in der Steuerklasse 6 keine Freibeträge berücksichtigt werden und die Steuerabzüge entsprechend hoch ausfallen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie im Rahmen der Steuererklärung Geld zurückerstattet bekommen. Insbesondere wenn Ihre Gesamteinkünfte unterhalb bestimmter Grenzen liegen oder Sie hohe Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen können, reduziert sich Ihre steuerliche Gesamtbelastung.

Typische Abzugsmöglichkeiten sind unter anderem:

  • Werbungskosten über der Pauschale von 1.000 Euro, wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten.
  • Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge, Spenden oder Kirchensteuer.
  • Außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel Krankheitskosten oder Unterhaltsleistungen.

Durch die vollständige und korrekte Angabe aller abzugsfähigen Posten erhöhen Sie die Chance auf eine Steuererstattung und gleichen die hohen monatlichen Steuerabzüge teilweise oder vollständig aus.

Einreichung der Einkommensteuererklärung

Wenn Sie in der Steuerklasse 6 eingestuft sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Frist hierfür endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres, kann jedoch unter bestimmten Umständen verlängert werden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden und Ihre Erstattungsansprüche geltend zu machen.

Bei der Erstellung der Steuererklärung können Sie auf verschiedene Hilfsmittel und Unterstützung zurückgreifen:

  • Nutzung von Steuerprogrammen oder Online-Portalen, die Sie durch die Erklärung führen.
  • Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
  • Informationen und Formulare auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums oder Ihres zuständigen Finanzamts.

Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege und Nachweise für Ihre Angaben bereitzuhalten. Dies erleichtert die Bearbeitung durch das Finanzamt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich direkt an Ihr Finanzamt wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Ihre moderne Buchhaltungs­software.

belegFuchs unterstützt Sie bei der Erstellung von Rechnungen, Angeboten & Mahnungen, beim Erfassen der Belege, bei der Kundenverwaltung und vieles mehr.

KI-gestütze Belegerfassung
GoBD-konform
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
UStVA & ZM
Jetzt kostenlos testen
Eine Frau hat auf Ihrem Laptop das belegFuchs Dashboard geöffnet

Häufig gestellte Fragen zur Steuerklasse 6

Warum habe ich plötzlich die Steuerklasse 6?

Dies kann passieren, wenn Sie einen zweiten Job haben oder wenn Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht korrekt übermittelt wurden. Überprüfen Sie Ihre Angaben und kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber oder das Finanzamt, um dies zu klären.

Kann ich die Steuerklasse 6 vermeiden?
Bekomme ich zu viel gezahlte Steuern zurück?
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wie wirkt sich die Steuerklasse 6 auf mein Nettogehalt aus?

Fazit

Die Steuerklasse 6 ist in Deutschland die Steuerklasse mit den höchsten Lohnsteuerabzügen und wird insbesondere bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen oder fehlenden steuerlichen Informationen angewendet. Obwohl die monatlichen Abzüge höher sind, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Um finanzielle Nachteile zu minimieren, sollten Sie darauf achten, alle steuerlichen Angaben korrekt und vollständig zu machen und bei Unklarheiten das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Finanzamt suchen. Durch sorgfältige Planung und proaktive Kommunikation können Sie sicherstellen, dass Ihre Steuerbelastung fair und angemessen ist und Sie nicht unnötig hohe Abzüge hinnehmen müssen.