Abschreibung
Abschreibungen sind entscheidend, um den tatsächlichen Wert eines Vermögensgegenstands im Unternehmen korrekt darzustellen. Sobald Maschinen, Fahrzeuge oder auch immaterielle Werte wie Patente eingesetzt werden, nutzen sie sich ab oder verlieren aus anderen Gründen an Wert. Die Abschreibung erfasst diesen Werteverzehr im Rechnungswesen und verteilt die Kosten eines Wirtschaftsguts auf die vorhersehbare Nutzungsdauer. So wird nicht nur die Bilanz authentisch gehalten, sondern auch die Steuerlast auf Basis realistischer Werte ermittelt. Dadurch wirkt sich die Abschreibung direkt auf den buchhalterischen Gewinn und die Steuerlast eines Unternehmens aus.
Eine Abschreibung ist immer dann relevant, wenn sich ein Wirtschaftsgut - also beispielsweise Büroausstattung, Computer oder Firmenfahrzeuge - im Wert verringert. Anders als Betriebsausgaben, die sofort als Aufwand gelten, werden Wirtschaftsgüter mit längerer Nutzungsdauer über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben. Dies sorgt dabei dafür, dass die Buchhaltung die tatsächlichen Kosten und den Wertbestand des Unternehmens möglichst exakt wiedergibt. Besonders wichtig: Die Regeln für die Abschreibung orientieren sich in Deutschland am Handelsgesetzbuch (HGB) und am Einkommensteuergesetz (EStG).
Abschreibung Definition und Bedeutung im Rechnungswesen
Im Rechnungswesen beschreibt die Abschreibung die planmäßige oder außerplanmäßige Verringerung des Wertansatzes eines Vermögensgegenstandes. Sie stellt sicher, dass die Bilanz das Unternehmensvermögen nicht überhöht, sondern immer mit realistischen, aktuellen Werten arbeitet. Durch die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer wird eine periodengerechte Erfolgsermittlung gewährleistet. Dies ist bedeutsam, damit der Gewinn des Unternehmens nicht durch hohe einmalige Anschaffungskosten verzerrt wird, sondern diese Kosten anteilig auf die Jahre verteilt sind, in denen das Wirtschaftsgut genutzt wird.
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Die Grundlage für die Abschreibungspflicht liefert das Handelsgesetzbuch (§ 253 HGB) sowie das Einkommensteuergesetz (§ 7 EStG). Beide Regelsysteme schreiben vor, wie Wertminderungen von Vermögensgegenständen in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen sind. Dadurch werden verschiedene Aspekte - wirtschaftliche Realität, Steuergerechtigkeit und Transparenz für Investoren oder Kreditgeber - abgedeckt. Neben dem klassischen Anlagevermögen wie Maschinen oder Immobilien sind auch immaterielle Vermögenswerte und teils sogar Umlaufvermögen von der Abschreibung betroffen, wenn ein dauerhafter Wertverlust vorliegt.
Gründe und Ursachen für die Abschreibung von Vermögensgegenständen
Der Hauptgrund für Abschreibungen ist der Werteverzehr, der aus der Nutzung, dem technischen Fortschritt oder äußeren Einwirkungen entsteht. Beispielsweise verliert eine Maschine über die Jahre durch Gebrauch, Abnutzung und Verschleiß an Wert. Aber es gibt auch andere Ursachen: Ein Notebook kann durch technologische Neuerungen schnell veralten oder ein Firmenwagen durch äußere Schäden unerwartet deutlich an Wert verlieren. Auch Rechtsveränderungen wie der Ablauf eines Patents führen dazu, dass der Vermögenswert abgeschrieben werden muss.
Es lassen sich dabei allgemein fünf Ursachen für Wertminderungen unterscheiden: wirtschaftlich bedingte Gründe (Marktentwicklung, Nachfrageverschiebung), verbrauchsbedingte Gründe (Abnutzung, Gebrauch), rechtlich bedingte Ursachen (Ablauf von Schutzrechten), witterungsbedingte Effekte (z.B. Rost) und zeitlich bedingte Wertverluste (Alterung, Verschleiß). Eine Tabelle verdeutlicht die häufigsten Ursachen:
Ursache | Beispiele |
---|---|
Technische Abnutzung | Verschleiß durch Nutzung, Maschinenlaufzeit |
Wirtschaftlicher Wertverlust | Technischer Fortschritt, Nachfragerückgang |
Rechtlicher Wertverlust | Ablauf von Patenten/Lizenzen |
Substanzverringerung | Bergwerke, Steinbrüche (Abbau natürlicher Reserven) |
Unfälle/Beschädigungen | Maschinenbruch, Wasserschaden |
Der Wertverlust ist nachzuweisen und entsprechend in der Buchhaltung zu berücksichtigen, was die Abschreibung zur unverzichtbaren Routineaufgabe im Unternehmen macht. In besonderen Fällen, wie plötzlicher Totalverlust durch Unfall oder Diebstahl, kann die Abschreibung sofort vollzogen werden.
Abschreibungsarten: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung
Die Unterscheidung zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen ist eine Kernfrage beim Thema Abschreibung. Bei planmäßigen Abschreibungen wird der Wertverlust eines Wirtschaftsgutes regelmäßig über seine gesamte Nutzungsdauer verteilt, was vor allem beim Anlagevermögen gilt. Hierbei legt das Unternehmen von Beginn an fest, über wie viele Jahre die Kosten aufgeteilt werden.
Außerplanmäßige Abschreibungen greifen, wenn ein unerwarteter, außergewöhnlicher Wertverlust auftritt. Das können Beschädigungen sein, wie ein Maschinenausfall oder ein technisches Gutachten, das den geringeren aktuellen Wert bestätigt. Während planmäßige Abschreibungen meist nach der linearen oder degressiven Methode erfolgen, werden außerplanmäßige Abschreibungen in der Regel sofort und in voller Höhe vorgenommen, wenn der Buchwert den neuen, niedrigeren Zeitwert übersteigt.
Planmäßige Abschreibung: Anwendungsbereiche und gesetzliche Grundlagen
Die planmäßige Abschreibung erfolgt vor allem bei abnutzbaren beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude und Software. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dabei gleichmäßig (linear) oder nach einer bestimmten Systematik (z.B. degressiv) über die wirtschaftliche Nutzungsdauer verteilt. Die handelsrechtlichen Grundlagen sind im § 253 Absatz 3 HGB geregelt, steuerlich maßgebend ist § 7 EStG.
Planmäßige Abschreibungen sind darauf ausgelegt, die tatsächliche Beanspruchung und Nutzung des Wirtschaftsgutes im Unternehmen widerzuspiegeln. Sie bestehen aus jährlich wiederkehrenden Abschreibungsbeträgen, die das Anlagevermögen Schritt für Schritt reduzieren. Das fördert die finanzielle Planungssicherheit, reduziert Gewinn und somit die Steuerlast kontinuierlich und bringt Transparenz in die Unternehmenszahlen. Unternehmen müssen dabei die vorgegebenen Nutzungsdauern laut amtlicher AfA-Tabelle einhalten, von denen nur mit Begründung abgewichen werden darf.
Außerplanmäßige Abschreibung: Wann und wie sie vorgenommen wird
Außerplanmäßige Abschreibungen kommen zum Einsatz, wenn ein dauerhafter und unerwarteter Wertverlust festgestellt wird, der in der ursprünglichen Abschreibungsplanung nicht berücksichtigt war. Beispiele sind Schäden infolge von Unfällen, technische Defekte oder rapide gesunkene Marktpreise für das betreffende Wirtschaftsgut. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 253 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 HGB.
Für die außerplanmäßige Abschreibung muss der neue, niedrigere Wert nachweisbar sein - etwa durch ein Gutachten oder einen Nachweis über Schäden. Der Buchwert wird dann sofort bis auf den niedrigeren aktuellen Wert herabgesetzt. Im Gegensatz zur planmäßigen Abschreibung ist die außerplanmäßige Abschreibung daher oft einmalig und kann die Buchhaltung und den Gewinn eines Jahres erheblich beeinflussen. Das Unternehmen ist verpflichtet, solche Wertverluste unmittelbar und vollständig zu berücksichtigen.
Methoden und Berechnung der Abschreibung
Zur Berechnung der Abschreibung gibt es unterschiedliche Methoden, die gewählt werden können, wobei steuerliche und handelsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Die häufigsten Methoden sind die lineare Abschreibung, verschiedene degressive Abschreibungsarten sowie die leistungsbezogene Abschreibung. Welche Methode angewandt wird, hängt von der Art des Wirtschaftsgutes, der Nutzungsdauer sowie den gesetzlichen Möglichkeiten ab.
Die Abschreibungshöhe richtet sich im Regelfall nach zwei Faktoren: den Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist meistens in der AfA-Tabelle hinterlegt. Je nach Methode ergibt sich daraus der jährliche Abschreibungsbetrag.
Lineare Abschreibung: Funktionsweise und Berechnung
Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungs- oder Herstellungskostenwert eines Wirtschaftsgutes gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Diese Methode ist übersichtlich, einfach zu handhaben und gilt in Deutschland steuerlich als Standardverfahren. Die jährliche Abschreibung berechnet sich, indem man den Anschaffungspreis durch die Anzahl an Jahren teilt, die laut AfA-Tabelle für das entsprechende Wirtschaftsgut vorgesehen sind.
Ein Beispiel: Wird eine Maschine für 15.000 Euro gekauft, und die Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre, beträgt der jährliche Abschreibungswert 3.000 Euro. Diese Methode sorgt für gleichbleibende Aufwendungen je Jahr, was die Planung erleichtert und für Transparenz sorgt. Besonders bei geringem Wertverlust pro Jahr oder bei stabilen Wirtschaftsgütern ist die lineare Methode bestens geeignet.
Degressive und leistungsbezogene Abschreibungsmethoden
Bei der degressiven Abschreibung nimmt der Abschreibungsbetrag zu Beginn einen höheren Wert an, sinkt aber von Jahr zu Jahr. Zu unterscheiden ist zwischen der geometrisch-degressiven Abschreibung, bei der stets ein fester Prozentsatz vom Restbuchwert abgeschrieben wird, und der arithmetisch-degressiven Abschreibung, bei der der Betrag jährlich um eine feste Summe abnimmt. Diese Methoden sind insbesondere bei Wirtschaftsgütern beliebt, deren Wert und Leistungsfähigkeit in den ersten Jahren schneller abnimmt, zum Beispiel bei Computern oder Fuhrparks.
Die leistungsbezogene Abschreibung orientiert sich hingegen nicht an der Zeit, sondern an den tatsächlich erbrachten Leistungen (z.B. gefahrene Kilometer oder Betriebsstunden). Sie ist sinnvoll, wenn Abnutzung und Verschleiß stark schwanken und lässt sich vor allem bei Maschinen anwenden. Die Abschreibung erfolgt in Jahren mit höherer Nutzung in höherer, in ruhigen Phasen in geringerer Höhe.
Abschreibungsart | Charakteristik | Typische Anwendung |
---|---|---|
Lineare Abschreibung | Gleichbleibender Betrag jährlich | Maschinen, Immobilien |
Degressive Abschreibung | Höherer Wertverlust am Anfang | Fuhrpark, EDV, Werkzeuge |
Leistungsbezogen | Abschreibung nach Nutzung (z.B. km, Std.) | Fahrzeuge, Produktionsmaschinen |
Abschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gelten in Deutschland besondere Regelungen. Als GWG gelten abnutzbare, bewegliche, selbstständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten netto maximal 800 Euro betragen. Diese können sofort im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden, was den Verwaltungsaufwand senkt und die Steuerlast sofort mindert.
Liegt der Anschaffungswert eines GWG zwischen 250 und 1.000 Euro, können alternativ alle im Jahr angeschafften Güter in einen Sammelposten („Poolabschreibung“) eingestellt und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden. Diese Regelung vereinfacht die Buchhaltung, da nicht jeder Gegenstand einzeln erfasst und abgeschrieben werden muss. Die Einhaltung der gesetzlichen Wertgrenzen ist hierbei zwingend, um von den steuerlichen Vereinfachungen zu profitieren.
AfA-Tabellen: Nutzungsdauer und Abschreibungszeitraum
Die sog. AfA-Tabellen („Absetzung für Abnutzung“) werden vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und legen für jede Art von Anlagegut eine typische Nutzungsdauer fest. Diese Tabellen sind für die steuerliche Abschreibung maßgeblich und sollen Willkür verhindern. Beispiele: Für einen PKW beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer meist 6 Jahre, für Computer 3 Jahre, für Möbel 13 Jahre.
Die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes endet nach Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer. Das Wirtschaftsgut ist dann vollständig abgeschrieben, kann aber weiterhin genutzt werden. In der Bilanz verbleibt es gegebenenfalls mit einem Erinnerungswert von 1 Euro. Unternehmer sind verpflichtet, die AfA-Tabellen zu berücksichtigen und können nur bei begründeter Abweichung andere Zeiträume wählen.
Abschreibungen in der Buchhaltung und steuerliche Auswirkungen
Die korrekte Erfassung von Abschreibungen in der Buchhaltung ist Pflicht für alle bilanzierenden Unternehmen. Abschreibungen werden dabei als Aufwand verbucht und mindern somit Jahr für Jahr das Anlagevermögen. Dadurch werden die Anschaffungskosten nicht im Jahr des Kaufs, sondern verursachungsgerecht über die Nutzungsdauer verteilt. Dies verhindert, dass hohe Investitionen das Ergebnis eines Geschäftsjahres verzerren.
Die steuerlichen Effekte der Abschreibungen sind vielfältig: Einerseits sinkt der ausgewiesene Unternehmensgewinn, was die Steuerlast reduziert. Zum anderen erhöhen sich durch Abschreibungen die liquiden Mittel, da weniger Gewinnsteuern zu zahlen sind. Die gewählten Abschreibungsmethoden und die Höhe der jeweiligen Sätze sind jedoch streng an die gesetzlichen Vorgaben und AfA-Tabellen gebunden.
Buchung von Abschreibungen und Darstellung in der Bilanz
Jede Abschreibung wird auf ein separates Abschreibungskonto gebucht. Im Jahresabschluss gehen diese Abschreibungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein und reduzieren so den Jahresüberschuss. In der Bilanz wird der aktuelle Buchwert des Wirtschaftsgutes ausgewiesen.
Im Prinzip läuft die Buchung wie folgt: Im Jahr der Anschaffung wird der gesamte Betrag auf ein Anlagekonto gebucht. Für jedes Jahr der Abschreibung wird der entsprechende Betrag als Aufwand gebucht und mindert den Wert des Wirtschaftsgutes im Anlagenverzeichnis.
Tabelle: Beispielhafte Buchung einer linearen Abschreibung für eine Maschine über fünf Jahre
Jahr | Maschinenwert zu Jahresbeginn | Abschreibung | Restbuchwert Ende Jahr |
---|---|---|---|
1 | 15.000 € | 3.000 € | 12.000 € |
2 | 12.000 € | 3.000 € | 9.000 € |
3 | 9.000 € | 3.000 € | 6.000 € |
4 | 6.000 € | 3.000 € | 3.000 € |
5 | 3.000 € | 3.000 € | 0 € |
Der Restbuchwert eines Anlageguts sinkt also jährlich, bis er am Ende der Nutzungsdauer null (oder einen Erinnerungswert) erreicht.
Einfluss von Abschreibungen auf Gewinn und Steuerlast
Abschreibungen wirken sich als Aufwand direkt mindernd auf den steuerlichen Gewinn aus. Dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuern. Für Unternehmen ist die Wahl der zulässigen Abschreibungsart und deren Geschwindigkeit somit nicht nur eine bilanziell, sondern vor allem auch steuerlich relevante Entscheidung.
Abschreibungen verschieben die steuerliche Belastung auf spätere Jahre, was zu Liquiditätsvorteilen führen kann. Besonders bei degressiven oder Sonderabschreibungen sind die steuerlichen Vorteile in den ersten Jahren höher, da der Wertverlust und damit der Aufwand zu Beginn größer ausfällt. Für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bieten GWG-Sofortabschreibungen unmittelbare steuerliche Entlastung.
Eine durchdachte Abschreibungsstrategie ist also nicht nur Pflicht, sondern bietet auch Gestaltungsmöglichkeiten für den wirtschaftlichen Erfolg und die Steueroptimierung des Unternehmens. Wer die gesetzlichen Vorgaben sauber umsetzt, profitiert von einer realistischen Buchführung und vermeidet unnötige Steuerzahlungen.
Weitere Informationen zu AfA-Tabellen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums: AfA-Tabellen - BMF.