Bereit für die E-Rechnung mit belegFuchs

2025 kommt die E-Rechnungspflicht. Sie suchen eine E-Rechnung Software? Erfahren Sie alles über das Thema XRechnungen bzw. E-Rechnungen und wie belegFuchs Ihnen bei der Umstellung hilft.

belegFuchs E-Rechnung Vorschau

Was ist die E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zu papierbasierten Rechnungen ermöglicht sie eine automatisierte Verarbeitung ohne manuelle Eingriffe. Das bedeutet, dass alle relevanten Daten in einem maschinenlesbaren Format vorliegen, was die Effizienz erheblich steigert.

ZUGFeRD

ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das sowohl maschinenlesbare als auch menschenlesbare Daten enthält. Es kombiniert PDF/A-3-Dokumente mit eingebetteten XML-Datenstrukturen. Dieses Format ist besonders benutzerfreundlich und eignet sich gut für kleine bis mittelständische Unternehmen.

XRechnung

XRechnung ist ein XML-basiertes Format speziell für öffentliche Aufträge in Deutschland entwickelt wurde. Es erfüllt alle Anforderungen der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung und wird von allen öffentlichen Auftraggebern akzeptiert.

Zeitplan für die E-Rechnungspflicht

Stimmt es, dass die Pflicht bereits 2025 eintrifft? Hier finden Sie alle wichtigen Termine im Überblick.

Ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen im B2B-Bereich dazu verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Wenn Ihr Kunde zustimmt, dürfen Sie auch weiterhin PDF-Rechnungen versenden.

Ab 1. Januar 2027

Papier- und PDF-Rechnungen dürfen nur mit Zustimmung des Empfängers verschickt werden, sofern der Umsatz des Rechnungsstellers im vorangegangenen Jahr weniger als 800.000 € betrug.

Ab 1. Januar 2028

Alle Unternehmen und Selbstständige müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und versenden.

Mit belegFuchs auf E-Rechnungen vorbereiten

belegFuchs unterstützt neben der normalen PDF-Rechnung auch XRechnungen. Sie können E-Rechnungen empfangen und verbuchen oder E-Rechnungen schreiben und versenden.

GoBD-konform
XRechnungen und PDF-Rechnungen in allen Paketen
Inventar und Produkte
Verschiedene Umsatzsteuerregelungen wie bspw. Reverse-Charge
Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG
belegFuchs Rechnungserstellungsmaske

Mehr als nur eine Software für E-Rechnungen

belegFuchs bietet Ihnen eine Vielzahl an Funktionen, die Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen zu verwalten.

Rechnungen

Erstellen Sie kinderleicht professionelle Rechnungen und exportieren Sie diese im PDF-Format oder als XRechnung.

Angebote

Angebote lassen sich mit nur einem Klick in Rechnungen umwandeln.

Mahnungen

Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, können Sie in wenigen Schritten, Mahnungen für Ihre Rechnungen schreiben.

Belege

Erfassen Sie Einnahmen und Ausgaben und behalten Sie Ihre Finanzen im Blick.

Kontakte

Behalten Sie den Überblick über Ihre Kunden und Lieferanten.

Inventar

Verwalten Sie Ihr Inventar und behalten Sie den Überblick über Ihre Produkte.

Auswertungen

Erstellen Sie Ihre EÜR, GuV, ZM und Umsatzsteuervoranmeldung in Sekundenschnelle.

Briefe

Schreiben Sie professionell formatierte Geschäftsbriefe an Ihre Kontakte.

Dashboard

In Ihrem Dashboard, sehen Sie aktuelle Aktivitäten, Einnahmen, Ausgaben und Ihren Umsatz.

DATEV Export

Sie können Ihre in belegFuchs erstellten Daten, mühelos im DATEV-Format exportieren.

REST-API

Mit unserer REST-API, können Sie belegFuchs in Ihre eigenen Systeme integrieren und Ihre Buchhaltung weiter automatisieren.

DATEV Kontenrahmen

belegFuchs unterstützt die Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04.

...und vieles mehr. Erstellen Sie jetzt Ihr kostenloses Konto und fangen Sie an, Ihre Rechnungen online zu schreiben.

Weitere Fragen zur E-Rechnung?

Haben Sie weitere Fragen zur E-Rechnung? Vielleicht werden Sie hier fündig.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein, ein PDF ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das maschinenlesbar ist. Ein PDF ist wie ein Bild, welches nicht automatisch verarbeitet werden kann.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?